Beförderung von Personen
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Beförderung von Personen
Ihr Fahrzeug ist mit einer bestimmten Anzahl an Sitzplätzen ausgestattet, die zur Beförderung von
Personen zugelassen sind. Nur diese sind mit einem 3-Punkt Sicherheitsgurt ausgestattet.
Die Anzahl ist dem Fahrzeugschein zu entnehmen. Neben Fahrer- und Beifahrersitz kann es, grundrissab-
hängig, noch weitere „zugelassene Sitzplätze" geben. Diese Sitzplätze sind durch das folgende Pikto-
gramm gekennzeichnet.
Piktogramm:
„zugelassener Sitzplatz"
Hinweis:
Es gilt eine allgemeine Anschnallpflicht/Gurtpflicht im Fahrzeug während der Fahrt.
WARNUNG
Lebensgefahr durch Bremsmanöver oder Unfall!
Bei einem Bremsmanöver oder Unfall besteht Lebensgefahr für und durch Personen, die
nicht angeschnallt sind:
● Benutzen Sie während der Fahrt nur die „zugelassenen Sitzplätze" und schnallen
● Alle mitfahrenden Personen dürfen sich während der Fahrt nur auf den „zugelas-
● Alle mitfahrenden Personen müssen während der Fahrt angeschnallt sein.
● Die Anschnallpflicht gilt für die gesamte Dauer der Fahrt.
● Es dürfen nicht mehr Personen mitfahren als „zugelassene Sitzplätze" im Reise-
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Sie sich an. (Alle anderen Sitzplätze und Sitzgelegenheiten sowie Schlafplätze dür-
fen während der Fahrt nicht benutzt werden!)
senen Sitzplätzen" aufhalten.
mobil vorhanden sind (siehe Fahrzeugschein).
„zugelassene Sitzplätze" (Abb. beispielhaft)