2.3
Mitführungspflicht
Die gesetzlich vorgeschriebene Mitführungspflicht in Deutschland gilt für folgende Gegenstände:
● Verbandskasten
● Warndreieck
● Warnwesten (für jede mitfahrende Person)
Zur vollen Nutzung Ihres Reisemobils benötigen Sie je nach Gebrauch noch:
● Zwei gefüllte Gasflaschen mit je 5 kg Füllgewicht (nicht im Lieferumfang enthalten)
● 3-poliges CEE-Anschlusskabel, 3 x 2,5mm² (nicht im Lieferumfang enthalten)
● 3-poliges Verlängerungskabel bzw. Kabeltrommel, 3 x 2,5 mm² (nicht im Lieferumfang enthalten)
2.4
Garantie / Garantieheft
Damit die Herstellergarantie wirksam wird, muss eine Garantieurkunde zum Fahrzeug vom ausliefernden
Händler im „Eura Mobil Portal" erstellt werden.
Die Basisfahrzeuggarantie wird aktiviert, indem eine Kopie des Fahrzeugscheines hochgeladen wird.
Ebenfalls muss eine vom Kunden ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärung hochgeladen
werden. Ohne diese Dokumentation kann keine Garantiebearbeitung erfolgen.
2.5
Typenschild
Das Typenschild Ihres Reisemobils befindet sich neben dem Typenschild des Basisfahrzeugherstellers (z.B.
Fiat) auf der Kühlerbrücke im Motorraum.
Es enthält wichtige Angaben, wie die Fahrgestellnummer und das zulässige Gesamtgewicht.
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1. Hersteller
2. Typgenehmigungsnummer
3. Fahrgestellnummer
4. Maximal zulässiges Gesamtgewicht
Das Typenschild darf nicht entfernt werden. Es dient der Identifizierung des Fahrzeugs und dokumentiert
zusammen mit den Fahrzeugunterlagen den Fahrzeughalter.
Typenschild im Motorraum (Abb. beispielhaft)
5. Maximal zulässiges Zuggesamtgewicht
6. Maximal zulässige Achslast, Vorderachse
7. Maximal zulässige Achslast, Hinterachse
Verantwortung des Halters
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