VORLIEGENDE BETRIEBSANLEITUNG WURDE IN DER SPRACHE DES
HERSTELLERS UND IN ANDEREN SPRACHEN DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFT
RECHTLICHEN SINNE AUSSCHLIESSLICH DIE VERSION IN ITALIENISCHER
SPRACHE MASSGEBEND. DER HERSTELLER ÜBERNIMMT KEINERLEI
HAFTUNG FÜR DIREKTE UND/ODER INDIREKTE SCHÄDEN, DIE DURCH
EINE SCHLECHTE ÜBERSETZUNG ODER EINE FALSCHE INTERPRETATION
DER TEXTE ENTSTEHEN.
GARANTIE
Die Firma gewährt auf die Hebevorrichtung und ihr Zubehör eine Garantie von 24 Monaten, die mit dem Kaufdatum
beginnt. Diese Garantie sieht eine Reparatur oder den kostenlosen Ersatz derjenigen Teile vor, die im Rahmen
einer sorgfältigen Überprüfung durch den Technischen Kundendienst des Herstellers als mit Produktionsfehlern
behaftet resultieren; davon ausgeschlossen sind die elektrischen Komponenten. Die Garantie beschränkt sich aus-
schließlich auf Materialfehler und erlischt im Fall von an den Bestandteilen erfolgten Handhabungen oder falls
diese von unbefugten Personal ausgebaut wurden. Von der Garantie ausgeschlossen ist die Haftung für direkte
und indirekte Schäden an Personen, Tieren oder Gegenständen durch Defekt oder Betriebsstörung der Maschine.
Die durch den Austausch von Schmiermitteln entstehenden Kosten, die Transportkosten, Zollgebühren,
Mehrwertsteuer sowie anderweitige, nicht im Liefervertrag angegebenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der
Austausch oder die Reparatur des durch die Ga-rantie abgedeckten Materials führt nicht zur Verlängerung der
ursprünglichen Garantiedauer. Der Käufer kann sich in jedem Fall auf seine, eventuell im Liefervertrag
angegebenen Rechte berufen. Sollten die Parteien eventuell sich aus dem Liefervertrag ergebende Streitigkeiten
keinem Schiedsspruch unterwerfen wollen oder in allen anderen Fällen, in denen eine Entscheidung durch einen
Gerichtsstand gefordert ist, ist das örtlich zuständige Gericht Reggio Emilia.
GARANTIEAUSSCHLUSS
Bei Anlieferung muss das Produkt auf Transportschäden überprüft und kontrolliert werden, dass die
Zubehörausstattung unbeschädigt und vollständig ist. Eventuelle Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen
nach Lieferung der Hebevorrichtung vorgelegt werden. Über die im Liefervertrag vorgesehenen Fälle hinaus erlischt
die Garantie, wenn:
•
Sich ein auf den Bediener zurückführbarer Bedienungsfehler ergeben haben sollte.
•
Der Schaden aufgrund einer ungenügenden Wartung verursacht wurde.
•
Die effektiv vorgesehene Tragfähigkeit überschritten wurde.
•
Änderungen an der Maschine erfolgten und der Schaden aufgrund dieser Änderungen entstand, nach
Reparatureingriffen durch den Benutzer ohne Einverständnis der Firma oder aufgrund einer Montage von
nicht originalen Ersatzteilen.
•
Die Anleitungen in der Betriebsanleitung nicht befolgt werden.
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VERFASST.
IM
BEANSTANDUNGSFALL
IST
IM
Betriebsanleitung [DE]