n diesem Handbuch werden die Anleitungen zur Installation, zum Einsatz und zur Wartung der mit "Hebebühne"
bezeichneten Hebevorrichtung gege-ben. Die in diesem Handbuch beschriebenen Hebebühnen wurden geplant
und gebaut, um Kraftfahrzeuge anzuheben und an diesen Wartungsar-beiten, Reparaturen und Kontrollen
auszuführen. Von der Einhaltung der in diesem Handbuch gegebenen Anleitungen hängen der reguläre Betrieb,
der wirtschaftliche Einsatz und die Lebensdauer der Hebebühne ab. Im letzten Teil dieses Handbuchs werden die
als Ersatzteile erhältlichen Bestandteile angegeben. Um das Lesen des Textes zu praktischer zu gestalten, wird die
Hebebühne für Fahrzeuge im weiteren Verlauf einfach mit "Hebe-bühne" bezeichnet.
2.1 EG-ZERTIFIZIERUNG
Die allgemein als "Maschinenrichtlinie" bekannte Richtlinie 2006/42/EG definiert die Bedingungen, die eine
Maschine erfüllen muss, um auf den Markt gebracht werden zu können. Diese Richtlinie schreibt vor, dass alle
Maschinen nur vermarktet und in Betrieb gesetzt werden dürfen, wenn sie die Sicherheit und Gesundheit von
Personen, Haustieren oder Sachen nicht gefährden. Zur Bescheinigung der Übereinstimmung der Hebebühne mit
den Bestimmungen dieser Richtlinie hat der Hersteller vor einer entsprechenden Vermarktung ein Exemplar dieser
Maschine von einer Benannten Stelle prüfen lassen.
Die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG konstruierte Hebebühne hat und kann,
ohne eine Gefährdung für die Sicherheit des Benutzers darzustellen, auf den Markt gebracht werden.
Die Hebebühne wird dem Kunden mit folgender Ausstattung geliefert:
•
EG-Konformitätserklärung
•
EG-Zeichen
•
Betriebsanleitung
•
Prüfregister
2.2 ABNAHMEPRÜFUNG
Die Hebebühne wurde einer statischen und dynamischen Prüfung gemäß Vorgaben der Norm EN 1493:2010
unterzogen. Bezüglich der Abnahmeprüfung der Hebebühne verweisen wir auf den entsprechenden Teil des
Prüfregisters.
Es besteht die Pflicht, sich an die in diesem Handbuch gegebenen Beschreibungen zu halten:
der Hersteller übernimmt keiner-lei Haftung im Fall von Fahrlässigkeit und Nichteinhaltung dieser
Anleitungen sowie bei missbräuchlicher und unvernünftiger Verwendung der Hebevorrichtung.
Eine Nichteinhaltung der in diesem Handbuch enthaltenen Anleitungen führt automatisch zum
Erlöschen der Garantie..
Darüber hinaus haftet die Firma nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Einsatz der Hebebühne
und/oder nach daran erfolgten Änderungen ohne Befugnis durch den Hersteller verursacht wurden.
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2 - VORWORT
Betriebsanleitung [DE]