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ES LIEGT IN DER VERANTWORTUNG DES EIGNERS/BETREIBERS,
SICHERZUSTELLEN,
SCHLEPPKABEL, KETTEN UND ANKERTAUS SOWIE DIE ANKER FÜR
DEN VORGESEHENEN VERWENDUNGSZWECK DES BOOTES
GEEIGNET SIND, D. H. DASS DIE LEINEN, TAUS ODER KETTEN NICHT
80
%
DER
BRUCHFESTIGKEIT
VERANKERUNGSPUNKTS ÜBERSTEIGEN.
EIN SCHLEPPKABEL SOLLTE IMMER DERART BEFESTIGT WERDEN,
DASS ES UNTER LAST GELÖST WERDEN KANN.
DIE VERANKERUNGSPUNKTE, WELCHE SICHTBAR BESCHÄDIGT
SIND, SOLLTEN ERSETZT WERDEN.
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DASS
DIE
FESTMACHERLEINEN,
DES
BETREFFENDEN
1. Ausgabe
D
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