Motorstart
Kohlenmonoxid verursacht starke
Übelkeit, Ohnmacht und tödliche
Vergiftungen.
Vermeiden Sie das Einatmen
von Abgasen. Motor niemals in
Innenräumen oder in geschlossenen
Räumen laufen lassen.
Motorabgase enthalten giftiges Kohlenmonoxid.
Kohlenmonoxid ist geruchlos, farblos und kann,
wenn es eingeatmet wird, tödliche Vergiftungen
verursachen.
Rotierende Teile können schwere
Verletzungen verursachen.
Halten Sie ausreichenden Abstand
zum laufenden Motor.
Achtung - Unfallgefahr. Halten Sie mit Händen,
Füßen, Haaren und Kleidung stets ausreichenden
Abstand zu allen Bewegungsteilen. Lassen Sie den
Motor nicht ohne Schutzgitter, Luftleitbleche und
Schutzabdeckungen laufen.
HINWEIS: Die zum Motorstart erforderliche
Chokeposition ist von der Temperatur und
anderen Faktoren abhängig. Stellen Sie
den Chokehebel auf OFF, sobald der
Motor seine Betriebstemperatur erreicht
hat.
HINWEIS: Ziehen Sie das Anlasserseil in regelmäßi-
gen Abständen zur Kontrolle komplett
heraus. Lassen Sie ein ausgefranstes Seil
umgehend von einem Kohler-Fachhändler
auswechseln.
1. Stellen Sie das Kraftstoff -Absperrventil auf ON
(falls eingebaut).
2. Schalten Sie den Ein/Aus-Schalter des Motors auf
ON (falls eingebaut).
3. Starten Sie den Motor wie folgt.
a. Modelle mit manuellem Choke:
Kaltstart: Bewegen Sie den Gashebel in die
Stellung FAST. Stellen Sie den Chokehebel
auf CHOKE/ON.
Warmstart: Bewegen Sie den Gashebel in die
Stellung RUN/FAST.
b. Smart-Choke
™
reguliert den Choke beim Motorstart
automatisch.
4. Seilzuganlasser: Ziehen Sie den Griff langsam bis
zum Verdichtungstakt heraus - UND STOPP!
Lassen Sie den Griff des Anlassers zurücklaufen.
Ziehen Sie ihn dann energisch geradlinig heraus,
damit das Seil nicht an der Seilzugführung
scheuert.
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WARNUNG
WARNUNG
oder
-Modelle: Diese Funktion
Elektrostarter: Startschalter (siehe hierzu die
Bedienungsanleitung des Geräts, das vom Motor
angetrieben wird). Bei einer Ausstattung mit
Smart-Choke
Punkt 5 fortsetzen.
5. Stellen Sie den Chokehebel, sobald der Motor
angesprungen ist und warmläuft, in mehreren
Schritten in die OFF-Stellung zurück. Die Maschine
kann auch während des Warmlaufens vom Motor
angetrieben werden. Der Choke muss dabei evtl. in
Mittelstellung bleiben, bis der Motor
Betriebstemperatur erreicht hat.
Tipps für den Motorstart bei niedrigen
Temperaturen
1. Verwenden Sie ein für die Temperatur der
Einsatzumgebung geeignetes Öl.
2. Trennen Sie alle Kraftabnahmen vom Motor.
3. Es ist frischer Winterkraftstoff zu verwenden. Die
Zusammensetzung des Winterkraftstoff s erleichtert
den Motorstart.
Motorabstellen
1. Trennen Sie möglichst alle Kraftabnahmen, indem
Sie die gelenkwellengetriebenen Aggregate
ausschalten.
2. Bringen Sie den Gashebel (falls eingebaut) in die
Langsam- oder Leerlaufstellung und stellen Sie
dann den Motor ab.
3. Schließen Sie das Kraftstoff -Absperrventil (falls
eingebaut).
Betriebswinkel
Lesen Sie die Betriebsanleitung der vom Motor an-
getriebenen Maschine. Betreiben Sie den Motor nicht
außerhalb seines zulässigen Betriebswinkelbereichs,
der in der Tabelle der technischen Daten angegeben
ist. Eine unzureichende Schmierung kann zu einem
Motorschaden führen.
Motordrehzahl
HINWEIS: Verstellen Sie nicht den Drehzahlregler
Betrieb bei geringem Luftdruck
Für einen korrekten Betrieb des Motors in Höhen
über 1219 Metern (4000 ft.) muss eine spezielle
Höhenkorrekturdüse in den Vergaser eingebaut werden.
Weitere Auskünfte zur Höhenkorrekturdüse und die
Anschrift des nächsten Kohler-Fachhändlers fi nden
Sie auf KohlerEngines.com bzw. erhalten Sie unter der
Rufnummer +1-800-544-2444 (USA und Kanada).
In Höhen unter 1219 Metern (4000 ft.) muss dieser
Motor in seiner Originalkonfi guration betrieben werden.
Ein Betrieb des Motors mit einer für die betreff ende
Höhe ungeeigneten Konfi guration kann die
Abgasemissionen erhöhen, Kraftstoff effi zienz und
Motorleistung mindern und Motorschäden verursachen.
KohlerEngines.com
nicht weitergehen, andernfalls mit
™
und versuchen Sie nicht, die Motordreh-
zahl zu erhöhen. Ein Überdrehen des
Motors ist gefährlich und führt zum
Erlöschen des Garantieanspruchs.
14 590 53 Rev. --