DC 65GAS / BDC 65GAS
Die Gebrauchsanweisung lesen und die mit ACHTUNG! gekennzeichneten Warnhinweise beachten.
Sicherheit des Benutzers
ACHTUNG!
Die Gebrauchsanweisung vor der Inbetriebsetzung
des Gerätes aufmerksam lesen, sorgsam aufbewahren
und bei Bedarf darin nachschlagen.
Der Industriesauger darf nur von Personal benutzt
werden, das mit der Arbeitsweise des Gerätes vertraut
ist und ausdrücklich für den Gebrauch beauftragt und
geschult wurde.
Vor dem Gebrauch sollen die Benutzer mit
Informationen, Anweisungen und Schulungen
bezüglich des Gebrauchs des Gerätes und der
Substanzen, für die es benutzt werden soll,
einschließlich des sicheren Verfahrens der
Beseitigung des aufgenommenen Materials versorgt
werden.
Allgemeine Informationen zur Benutzung
des Industriesaugers
Die Benutzung des Industriesaugers untersteht den geltenden
nationalen Verordnungen.
Außer der Gebrauchsanweisung und den Bestimmungen, die
im Benutzungsland gelten, müssen die technischen Regeln
für eine sichere und korrekte Arbeitsweise zur Unfallverhütung
beachtet werden (Rechtsvorschrift zur Sicherheit am
Arbeitsplatz gemäß Richtlinie 89/391/EG und weitere).
Alle Arbeitseingriffe, welche die Sicherheit von Personen,
Sachen und Umwelt gefährden könnten, sind zu vermeiden.
Die in dieser Gebrauchsanweisung enthaltenen
Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind zu
beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendungen
Die in der Gebrauchsanweisung beschriebenen
Industriesauger sind für den Industriegebrauch geeignet. Es
wurden in der normalen Version hergestellt, die ungeeignet
zum Aufsaugen von gefährlichen und brennbarem/explosivem
Staub ist.
Staubemissionen in die Umwelt
Richtwerte der Leistungen:
■
Normale Version (ungeeignet zum Aufsaugen von
gefährlichen Stäuben): Behält 99,1% Staubpartikel, eine
davon ≥ 3 μm.
C303
Gebrauchsanweisung
Allgemeine Hinweise
Brand- und Explosionsgefahr.
■
Die Industriesauger dürfen nur verwendet
werden, wenn der Benutzer sicher ist, keine
aktiven Zündquellen aufzusaugen.
■
Es ist verboten die folgenden Materialien
aufzusaugen:
▪
Brennende Materialien (Glut, warme Asche,
brennende Zigaretten usw.);
▪
Flüssigkeiten im Allgemeinen;
▪
Brennbare Flüssigkeiten, aggressive
Substanzen (z.B. Benzin, Lösemittel, Säuren,
alkalische Lösungen, usw.).
■
Es ist verboten die folgenden Materialien
aufzusaugen: Explosive und leicht entzündbare
Pulver (wie Magnesium-, Aluminiumpulver, usw.).
■
Die Industriesauger eignen sich nicht
zum Aufsaugen explosiver oder ähnlicher
Substanzen im Sinne der Rechtsvorschriften zu:
Explosivstoffen, bzw. Flüssigbrennstoffe und
brennbare Pulver- und Flüssigkeitsmischungen.
Notfall
Für den Notfall:
■
Filterzerreißung;
■
Brand;
■
Motorstopp;
■
Usw.;
Der Industriesauger ausschalten und das kompetente
Personal anfragen.
Die Industriesauger dürfen nicht im Freien oder in
feuchter Umgebung aufbewahrt werden.
Den Industriesauger in geschlossenen Umgebungen
nicht verwenden, sondern nur in Außenumgebung
wo eine passende Lufterneuerung gewährleistet ist.
Die beim Betrieb des Verbrennungsmotors erzeugten
Abgase, falls nicht entsorgt, können schwere
Beschädigungen oder Tod verursachen.
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ACHTUNG!
ACHTUNG!
ACHTUNG!
ACHTUNG!
07/2007