10. INSTALLATION DER LEITUNGEN
Die Installation des Heizkessels kann dank des mitgelieferten Zubehörs, das nachstehend
beschrieben wird, mühelos ausgeführt werden. Der Heizkessel ist ursprünglich für den
Anschluss an eine Ablass-Ansaugleitung vorgesehen, die koaxial, vertikal oder horizontal
sein kann. Der Heizkessel kann auch mit separaten Leitungen verwendet werden. Hierzu
muss das Trennungszubehörteil verwendet werden.
HINWEISE
C13, C33 Die Endstücke für den doppelten Auslass müssen innerhalb eines Quadrats
von 50 cm Länge vorgesehen werden. Detaillierte Anleitungen werden gemeinsam mit
den einzelnen Teilen geliefert.
C53 Die Endstücke zum Ansaugen der Verbrennungsluft und Ausscheiden der
Verbrennungsstoffe dürfen nicht auf gegenüberliegenden Wänden des Gebäudes
vorgesehen werden.
C63 Der max. Strömungsverlust ΔP der Leitungen darf die in der Tabelle 1A angegebenen
Werte nicht überschreiten. Die Leitungen müssen für ihre spezifische Verwendung und
für eine Temperatur von über 100° C zertifiziert sein. Das Endstück des Schornsteins
muss nach der Norm EN 1856-1 zertifiziert sein.
C43, C83 Der verwendete Schornstein oder Rauchabzug muss für den vorgesehenen
Zweck geeignet sein.
Für eine einwandfreie Installation ist es ratsam, die vom Hersteller gelieferten Zubehörteile zu verwenden.
TABELLE 1A
Bei der Installation von Ablass- und Ansaugleitungen, die nicht von BAXI S.p.A.
geliefert werden, müssen diese für die Art der Verwendung zugelassen sein. Ihr max.
Strömungsverlust muss den Werten der seitlich dargestellten Tabelle entsprechen.
Um eine höhere Betriebssicherheit zu gewährleisten, müssen die Abgasleitungen mit geeigneten Befestigungsbügeln an der
Wand befestigt werden. Die Bügel müssen in einem Abstand von jeweils einem Meter zueinander übereinstimmend mit den
Fugen positioniert werden.
Das Mindestgefälle der Abflussleitung zum Heizkessel hin muss mindestens 5 cm pro 1 Meter Länge betragen.
EINIGE INSTALLATIONSBEISPIELE DER ABFLUSSLEITUNGEN MIT DEN ZULÄSSIGEN LÄNGEN SIND AM ENDE DES
HANDBUCHS, IM ANHANG „SECTION" D BESCHRIEBEN.
10.1 KOAXIALE LEITUNGEN
Dieser Leitungstyp dient für den Auslass der Abgase und
die Ansaugung der Verbrennungsluft an der Außenseite
des Gebäudes und durch Schornsteinrohre Typ LAS. Das
90°-Kniestück ermöglicht dank seiner 360°-Drehung den
Anschluss des Heizkessels in jeder beliebigen Richtung an
die Abgas- und Verbrennungsluftleitungen. Das Kniestück
kann auch als zusätzliche Krümmung, in Verbindung mit der
koaxialen Leitung oder dem 45°-Kniestück, verwendet werden.
Bei einem Auslass nach außen muss die Abgas- und
Verbrennungsluftleitung mindestens 18 mm aus der Wand
herausragen, um die Positionierung der Aluminiumrosette und
ihre Versiegelung zu gestatten und somit Wasserinfiltrationen
zu verhindern.
• Der Einbau eines 90°-Kniestücks reduziert die Gesamtlänge der Leitung um 1 Meter.
• Der Einbau eines 45°-Kniestücks reduziert die Gesamtlänge der Leitung um 0,5 Meter.
• Das erste 90°-Kniestück wirkt sich nicht auf die maximal mögliche Länge aus.
10.2 SEPARATE LEITUNGEN
Dieser Leitungstyp dient zum Auslass der Abgase an der
Außenseite des Gebäudes und durch einzelne Schornsteine.
Die Ansaugung der Verbrennungsluft kann in anderen
Bereichen als am Auslass erfolgen. Das als Zubehör gelieferte
Trennungsteil besteht aus einem Reduzierstück am Auslass
Ø 110 mm (B) und aus einem Verbindungsstück für die
Luftansaugung Ø 110 mm (A). Die erforderlichen Schrauben
und die Dichtung des Luftansaugstücks sind diejenigen, die
vorher vom Deckel entfernt wurden.
Das
90°-Kniestück
ermöglicht
Heizkessels in jeder beliebigen Richtung an die Abgas- und
Verbrennungsluftleitungen. Das Kniestück kann auch als
zusätzliche Krümmung, in Verbindung mit der Leitung oder
dem 45°-Kniestück, verwendet werden.
• Der Einbau eines 90°-Kniestücks reduziert die Gesamtlänge der Leitung um 0,5 Meter.
• Der Einbau eines 45°-Kniestücks reduziert die Gesamtlänge der Leitung um 0,25 Meter.
• Das erste 90°-Kniestück wirkt sich nicht auf die maximal mögliche Länge aus.
den
Anschluss
des
57
∆P (Pa)
1.90 MP
200
1.110 MP
200
7221409.03 (2-07/16)