9.3. VERBRAUCHSMATERIALIEN
Bezeich-
Schnitt-
nung
Fadenspule
Ø 2,4 mm
Fadenrolle
Ø 2,4 mm
Fadenspule
Ø 3 mm
Fadenrolle
Ø 3 mm
10. GARANTIEN
10.1. ALLGEMEINE GEWÄHRLEISTUNG
10.1.1. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG
10.1.1.1. GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERSTECKTE MÄNGEL
-
Unabhängig von der Herstellergarantie gemäß Artikel II legt Artikel 1641 des französischen Bürgerlichen Gesetz-
buches fest, dass „der Verkäufer verpflichtet ist, die Gewährleistung für einen versteckten Mangel zu übernehmen,
der den bestimmungsgemäßen Gebrauch so sehr erschwert, dass der Käufer in Kenntnis des Mangels die Ware
nicht oder nur gegen Preisnachlass gekauft hätte."
Gemäß Artikel 1648 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches „ist der Anspruch wegen Sachmängeln vom
Käufer innerhalb einer Frist von zwei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, geltend
zu machen."
10.1.1.2. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEI SACHMÄNGELN
-
Gemäß Artikel L.217-4 des französischen Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation) ist der Verkäufer
verpflichtet, einen dem Kaufvertrag gemäßen Gegenstand zu liefern und haftet für die bei der Lieferung bestehenden
Vertragswidrigkeiten.
Er haftet ferner für Vertragswidrigkeiten, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Montage
ergeben, soweit letztere ihm aufgrund des Vertrages oblag oder diese unter seiner Verantwortung erfolgt ist.
Gemäß Artikel L.217-5 des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) „ist der Gegen-
stand vertragskonform":
1.
Wenn er sich für den Zweck eignet, der von einem vergleichbaren Gegenstand üblicherweise zu erwarten ist,
sowie gegebenenfalls:
• wenn er der vom Verkäufer gelieferten Beschreibung entspricht und die Eigenschaften besitzt, die dieser
dem Käufer in Form eines Musters oder Modells präsentiert hat;
124
COUPE HERBE EXCELION ALPHA
53_144013_C
Länge +/- 1 % Art.-Nr.
347 m
79599
70 m
79601
280 m
117453
56 m
108911