Spartherm Selection Instrucciones De Montaje página 42

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  • MEXICANO, página 212
4.5 HEIZEN IN DER ÜBERGANGSZEIT/UNGÜNSTIGE WITTERUNGS-
BEDINGUNGEN
In der Übergangszeit, d.h. bei höheren Außentemperaturen (über ca.
15 °C), oder bei ungünstigen Bedingungen (Fallwinde, etc.) kann es
bei plötzlichem Temperaturanstieg zu Störungen des Schornstein-
zuges kommen, so dass die Heizgase nicht vollständig abgezogen
werden. Die Feuerstätte ist dann mit geringerer Brennstoffmenge
zu befüllen und bei größter Stellung des Luftschiebers zu betrei-
ben. Somit wird der vorhandene Brennstoff schneller (mit größerer
Flammenentwicklung) abbrennen. Dadurch kann sich der Schorn-
steinzug stabilisieren. Zur Vermeidung von Widerständen im Glut-
bett sollte die Asche öfter vorsichtig abgeschürt werden. Nachdem
sich der Schornsteinzug stabilisiert hat, kann die Luftzufuhr etwas
gedrosselt (etwa in Mittelstellung) werden.
5. BRENNSTOFF
Die Stiftung „Wald in Not" formulierte dies etwa in einer
Informationsbroschüre treffend so: „Holz macht keine Schulden
bei der Natur. Holz ist gespeicherte Sonnenenergie. Sonnenlicht,
Wasser und Kohlendioxid sind die Bausteine, aus denen Holz ent-
steht. Ein Baumleben lang wird Sonnenlicht chemisch gebunden.
Sonnenenergie wird in Lignin und Zellulose gespeichert. Beim
Verbrennen wird sie wieder frei." Weiter Informationen erhalten Sie
auf der Internetseite www.wald-in-not.de
Kaminöfen dürfen nur mit Brennstoffen betrieben werden, die der
1. BlmSchV entsprechen. Für den Kaminofen sind nur Scheitholz
(empfohlene Restfeuchte 20 % oder weniger) oder Holzpresslinge
nach DIN 51731 zulässig.
Übrigens: Ein Messgerät zur Bestimmung der Feuchte von Scheitholz
kostet nicht viel und macht sich schnell bezahlt.
Es dürfen keine anderen Brennstoffe verwendet werden!
Nicht zulässig ist demnach auch das Verbrennen von:
lackiertem oder kunststoffbeschichtetem Holz
Spanplatten oder Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde
Holz, das von Europoolpaletten stammt
Abfällen, Haus-, Kleidermüll
Papier, Papierbriketts, Kartonagen
Kohle, Kohlebriketts, Braunkohle
feuchtem Holz (Restfeuchte über 25 %)
Kunststoffen/Schaumstoffen jeglicher Art
festen oder flüssigen, holzfremden Werkstoffen
Es ist untersagt, diese und andere nicht geeignete Materialien in ihrem
Kaminofen zu verbrennen. Bei Verbrennung von anderen Materialien
als den zulässigen Brennstoffen Scheitholz oder Holzbriketts nach
DIN 51731 kann es zur Bildung schädlicher Abgase und zu Störungen
des Verbrennungsablaufes bis hin zu Verpuffungen kommen.
Wird der Kaminofen mit nicht zugelassenen Brennstoffen betrieben,
erlischt die Garantie!
Nehmen Sie zum Anheizen kleinstückiges Holz. Benutzen Sie als
Brennholz nur gespaltenes Holz, das an seiner dicksten Stelle nicht
dicker als ca. 8 cm ist. Die optimale Länge beträgt ca. 25 cm. Beim
Dauerheizen nicht zu viel Holz auflegen, lieber mehrmals kleinere
Holzmengen auflegen.
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