3.2.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Für den industriellen Gebrauch.
Nur auf ebenen und sauberem Untergrund verwenden.
Nur originale Ersatz- und Verschleißteile verwenden.
Nur bei ordnungsgemäßer Montage und voll funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen der Maschine ver-
wenden.
Nur in technisch einwandfreiem und betriebssicherem Zustand verwenden.
3.3.
SACHWIDRIGER EINSATZ
Nicht in explosionsgefährdeten Bereichen verwenden.
Nicht in Bereichen mit hohem Staubanteil, brennbaren Gasen, Dämpfen oder Lösungsmitteln verwenden.
Keinen Schlägen, Stößen oder schweren Lasten aussetzen.
Keine eigenmächtigen Umbauten vornehmen.
3.4.
BETREIBERPFLICHTEN
Sicherstellen, dass alle folgend aufgeführten Arbeiten nur von qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden:
Transport, Auspacken, Anheben
Aufstellen
Bedienung
Wartung
Der Betreiber muss sicherstellen, dass Personen, die am Produkt arbeiten, die Vorschriften und Bestimmungen sowie fol-
gende Hinweise beachten:
Nationale und regionale Vorschriften für Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutzvorschriften.
Keine beschädigten Produkte montieren, installieren oder in Betrieb nehmen.
Erforderliche Schutzausrüstung muss bereitgestellt werden.
Nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betreiben.
Sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten des Personals in Intervallen unter Beachtung der Betriebsanleitung kon-
trollieren.
Schutzeinrichtungen regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit überprüfen.
Angebrachte Sicherheits- und Warnhinweise nicht entfernen und im leserlichen Zustand halten.
Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, welche die Reaktionsfähigkeit beeinflus-
sen, dürfen Maschine nicht bedienen oder warten.
3.5.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Nationale und regionale Vorschriften zur Sicherheit und Unfallverhütung beachten. Schutzkleidung wie Fußschutz und
Schutzhandschuhe entsprechend der jeweiligen Tätigkeit und den zu erwarteten Risiken wählen und bereitstellen.
3.6.
PERSONENQUALIFIKATION
i
Alle Steuerungs- und Schutzeinrichtungen dürfen nur von unterwiesenen Personen betätigt werden.
Fachkraft für mechanische Arbeiten
Fachkraft im Sinne dieser Dokumentation sind Personen, die mit Aufbau, mechanischer Installation, Inbetriebnahme, Stö-
rungsbehebung und Wartung des Produkts vertraut sind und über folgende Qualifikationen verfügen:
Qualifizierung / Ausbildung im Bereich Mechanik gemäß den national geltenden Vorschriften.
Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten
Elektrofachkraft im Sinne dieser Dokumentation sind befähigte Personen mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnis-
sen und Erfahrungen, Gefahren erkennen und vermeiden zu können, die von Elektrizität ausgehen können.
Unterwiesene Person
Unterwiesene Personen im Sinne dieser Dokumentation sind Personen, die für die Durchführung von Arbeiten in den Berei-
chen Transport, Lagerung und Betrieb unterwiesen worden sind.
4.
Geräteübersicht
4.1.
XCONTROL
A
1
Tasteinsatz
2
Gehäuse
3
Spann-Nut
4
Batteriefachdeckel
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5