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2.2 ANSCHLUSS AN DEN KAMIN (GASBEHEIZTE ÖFEN)
Die Geräte sind mit einem Kamin für die Abgasleitung ausgestattet, der entsprechend den Installationsnormen
nach einer der beiden Abbildungen 2.2A – 2.2B angeschlossen werden muss.
2.2A Natürliche Abgasleitung Typ B23: (Abb. 2.2A)
Der Anschluss muss mit einem Windschutzanschluss (nicht im Standard-Lieferumfang des Backofens) an einen
sicheren Kamin mit natürlichem Abzug und direkt nach außen vorgenommen werden.
2.2B Forcierte Abgasleitung Typ A3: (Abb. 2.2B)
Die Gasversorgung des Geräts muss direkt von der forcierten Abgasleitung abgesichert werden, wobei sich die
Versorgung unterbrechen muss, wenn die Leistung der Abgasleitung unter die von der gültigen Installation-
snorm vorgegebenen Werte sinkt. Die Wiederherstellung der Gaszufuhr darf nur manuell möglich sein.
Bei Installation unter einer Dunstabzugshaube muss das Ende der Abgasleitung des Geräts mindestens 1.8 m
von der Stellfläche des Geräts entfernt sein und der Querschnitt am Ausgang der Abgasleitung muss sich inner-
halb des Umfangs der Dunstabzugshaube befinden.
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Abb. 2.2A
Abb. 2.2B
2.3 WASSERMERKMALE
Die Wasserversorgung muss für den Menschengebrauch geeignet ist und das die folgenden Merkma-
le hat:
Temperatur: muß zwischen 15 und 20°C liegen
Wasserhärte: Diesem Gerät muß Wasser zugeführt werden, dass eine Härte von 4 bis 12 französischen Gra-
den aufweist.
Es wird empfohlen einen Entkalkter dem Gerät beizugeben, damit der Härtegrad des Wassers zwischen diesen
Werten liegt. Wird Wasser mit höherem Härtegrad verwendet, entstehen innerhalb kurzer Zeit Kalkablagerun-
gen auf den Garraumwänden.
Wasserdruck: zwischen 150 und 250 KPa (1,5 – 2,5 bar).
ACHTUNG. Höhere Drücke führen zu übermäßigen Wasserverbrauch und können wichtige Komponente beschä-
digen.
Maximale Chlorid konzentration (Cl-): unter 150 mg/Liter.
Chlorkonzentration (Cl2): unter 0.2 mg/Liter.
pH: über 7
Leitfähigkeit des Wassers: von 50 bis 2000 µS/cm.
Achtung: Die Verwendung anderer Wasseraufbereitungssysteme als das von der Herstellerfirma gelieferte ist
unzulässig und führt zum vollständigen Verfall der Garantie. Der Einsatz von Geräten zur Dosierung von Mitteln
zur Vermeidung von Ablagerungen in den Rohrleitungen (z.B. Polyphosphat Dosierter) ist ebenfalls untersagt,
da diese die einwandfreie Funktion der Maschine beeinträchtigen können.
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