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und weitere Informationen beim lokalen Wasserversorgungsunternehmen einholen.
Sobald die Behörden das Trinkwasser wieder für trinkbar und sicher erklären, ist
der Wasserkocher mit Filter wie im Kapitel „Vorbereitung der Filterkartusche" und
„Reinigung und Pflege" zu reinigen; zudem ist ein Wechsel der bi-flux®-Kartusche für
Kaffee und Tee notwendig.
• Vorbereitung, Kartuschenwechsel und Wartung sollten nur von Personen ab 12 Jahren
durchgeführt werden.
NIEMALS heißes Wasser filtern.
• Ausschließlich fließendes kaltes Wasser aus der Hausanschlussleitung filtern.
NIEMALS im Backofen oder im Mikrowellenherd verwenden.
NIEMALS Eingriffe an der Kartusche vornehmen oder diese beschädigen.
NIEMALS Gegenstände in die Öffnungen einführen.
NIEMALS das Gerät mit beschädigtem Deckel verwenden.
NIEMALS das Gerät in einen laufenden Sterilisator stellen.
NIEMALS das Gerät einfrieren.
Das Gerät ist NICHT für den professionellen Einsatz gedacht, sondern ausschließlich für den
Hausgebrauch.
WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE NUTZUNG DES PRODUKTS
• Die Kartusche filtert Wasser, das jedoch IN JEDEM FALL TRINKWASSERQUALITÄT haben muss.
Für eine umsichtige Verwendung des Produkts wird empfohlen, vor der ersten Verwendung die
Wasserqualität bei den zuständigen lokalen Behörden abzuklären.
• Das Filtersystem Laica hält den pH-Wert in dem von der Europäischen Richtlinie 98/83/
EG vorgeschriebenen Bereich für die für den menschlichen Konsum vorgesehene trinkend
Wasserqualität.
• Silber wird im Bi-flux® Kaffee- und Teekartuschensystem als Produktionshilfsmittel verwendet,
um eine bakteriostatische Wirkung innerhalb der Kartusche zu erzielen. Eine mögliche
Freisetzung von Silberionen entspricht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
und den Parametern der Europäischen Richtlinie 98/83/EG.
• Das Filtersystem verändert den Natriumgehalt des verwendeten Wassers. Die Veränderung ist
jedoch geringer als der maximale Wert des Parameters.
• Für eine umsichtige Verwendung des Filtersystems, sollte zunächst ein Test des vorhandenen
Trinkwassers durchgeführt werden.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG:
Die von Laica hergestellten Filtersysteme entsprechen den folgenden Rechtsnormen:
- Europäische Richtlinie EMC 30/2014/EU bezüglich der elektromagnetischen Kompatibilität*.
- Ministerialdekret Nr. 174 vom 06.04.2004, Verordnung über Materialien und Gegenstände,
die in ortsfesten Anlagen zur Sammlung, Aufbereitung, Leitung und Verteilung von Wasser
für den menschlichen Gebrauch verwendet werden dürfen.
- Gesetzesdekret Nr. 31 vom 2. Februar 2001, Umsetzung der Richtlinie 98/83/EG über die
Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
- Verordnung 1935/2004/EG über Materialien mit Lebensmittelkontakt.
- Verordnung (EU) 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu
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