sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden
können. Der Endnutzer ist zudem
selbst dafür verantwortlich,
personenbezogene Daten auf dem
Altgerät zu löschen.
1.5 Einhaltung der
RoHS-Richtlinie:
Das von Ihnen gekaufte Gerät
entspricht der RoHS-Richtlinie
der EU (2011/65/EU). Es enthält
keinerlei Materialien, die gemäß
der Richtlinie als schädlich oder
verboten gelten.
1.6 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle
Materialien zu recyceln, die
mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien,
insbesondere Verpackungen, nicht
im Hausmüll, sondern über die
bereitgestellten Recyclingbehälter
oder die entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
1.7 Rücknahmepflichten
der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m²
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer
abgibt, ist verpflichtet, bei
Abgabe eines neuen Gerätes,
ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe, unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für
Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals
im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als
25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder
in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen;
die Rücknahme darf in diesem Fall
nicht an den Kauf eines Elektro-
oder Elektronikgerätes verknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro-
oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die
Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten
gelten auch für den Vertrieb
unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und
Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen
für Lebensmittel beinhalten,
die den oben genannten
Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist
dann aber auf Wärmeüberträger
(z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die
DE
FR
ES
BG
NL
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