Bildschirme mit einer Oberfläche
von mehr als 100 cm² enthalten
und Geräte beschränkt, bei
denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als
50 cm beträgt. Für alle übrigen
Elektro- und Elektronikgeräte
muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung
zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für
kleine Elektrogeräte (s.o.), die der
Endnutzer zurückgeben möchte,
ohne ein neues Gerät zu erwerben.
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