VORSICHTSMAßNAHMEN ZUR
VERMEIDUNG EINER ÜBERMÄßIGEN
BESTRAHLUNG DURCH MIKROWELLEN
(a). Niemals versuchen, die Mikrowelle mit offener Tür in Betrieb
zu nehmen, da sich durch einen Betrieb bei offener Tür
eine gefährliche Bestrahlung durch Mikrowellen ergeben
kann. Die Türverriegelungen dürfen nicht manipuliert oder
aufgebrochen werden.
(b). Keine Gegenstände zwischen den
vorderen Rahmen und die Tür der
Mikrowelle einführen. Diesen vorderen
Bereich stets sauber halten und darauf
achten, dass sich an den Dichtungen
keine Rückstände von Schmutz oder
Reinigungsmitteln festsetzen.
(c). ACHTUNG: Falls die Tür oder die Türdichtungen beschädigt
sind, darf die Mikrowelle nicht betrieben werden, bis diese
von qualifiziertem Personal repariert wurde.
Wird die Mikrowelle nicht sauber gehalten, kann die Oberfläche
beschädigt werden. Dies kann sich nachteilig auf die Lebensdauer
des Gerätes auswirken oder sogar zu Gefahrensituationen führen.
PRODUKTSICHERHEIT
DE-01