Beschädigungsgefahr durch Betrieb ohne Kühlmittel.
Schwerwiegende Sachschäden können die Folge sein.
► Wassergekühlte Schweißbrenner nie ohne Kühlmittel in Betrieb nehmen.
► Für hieraus entstandene Schäden haftet der Hersteller nicht, sämtliche Gewährleis-
Gefahr durch Kühlmittelaustritt.
Schwerwiegende Personen- und Sachschäden können die Folge sein.
► Die Kühlmittel-Schläuche der wassergekühlten Schweißbrenner immer mit dem darauf
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VORSICHT!
tungsansprüche erlöschen.
VORSICHT!
montierten Kunststoff-Verschluss verschließen, wenn diese vom Kühlgerät oder vom
Drahtvorschub getrennt werden.