Gebrauch
2.6
Typidentische Kennzeichnung
Die Atemanschlüsse sind unterschiedlich gekennzeichnet:
Anschlussstück
RA, PE, ESA, P
EPDM oder Si,
Maskenkörper
EN 136:1998 CL.3+
CExxxx (Notified Body in Europa)
Maskenkörpergröße
S (klein), M (mittel), L (groß)
Innenmaskengröße
1 (klein), 2 (mittel), 3 (groß)
PC oder APEC, F (Feuerwehr), nach EN 166
A (Beschussklasse 190 m/s)
T (Beschuss bei extremen Temperaturen,
geprüft bei -30...+60 °C mit 190 m/s)
Sichtscheibe
PCas oder APECas (beidseitig kratzfest be-
schichtet)
PCaf (außen kratzfest, innen anti-beschlag-
beschichtet)
Gummibänderung
EPDM, CR oder Si, M/L oder S
Masken-Helm-Adap-
H61 (S-fix) oder H62 (Q-fix)
ter
8
3
Gebrauch
3.1
Voraussetzungen für den Gebrauch
Die Masken-Helm-Kombination muss aufgrund der starren Bauweise
mit besonderer Sorgfalt auf den Geräteträger eingestellt werden (rich-
tige Maskengröße, Einstellung der Halteplatte und der Helminnenaus-
stattung).
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden, wenn die Voll-
masken mit einem Atemfilter oder einem Gebläsefiltergerät verwendet
werden:
Die Umgebungsverhältnisse (insbesondere Art und Konzentration
der Schadstoffe) müssen bekannt sein. Entsprechende Atemfilter
verwenden. Wenn der Schadstoff unbekannt ist, nur Pressluftat-
mer oder Druckluft-Schlauchgeräte verwenden.
Filtergeräte nur verwenden, wenn die Luft keine unmittelbare Ge-
fahr für Gesundheit oder Leben darstellt.
Es muss gewährleistet sein, dass sich die umgebende Atmosphä-
re nicht ungünstig verändern kann.
Filtergeräte bei Verdacht auf Schadstoffe mit geringen Warneigen-
schaften (geruchsarm, geschmacklos, keine Reizung der Augen
und Atemwege) nicht einsetzen. Eine nachlassende Schutzwir-
kung des Filtergeräts kann in diesem Fall nicht festgestellt werden.
Unbelüftete Behälter, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filtergerä-
ten nicht betreten werden.
Filtergeräte nicht in mit Sauerstoff angereicherten Atmosphären
verwenden.
Der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft darf nicht unter folgende
Grenzwerte sinken:
mindestens 17 Vol% Sauerstoff in allen europäischen Ländern
außer den Niederlanden, Belgien und Großbritannien
mindestens 19 Vol% Sauerstoff in den Niederlanden, Belgien,
Großbritannien, Australien und Neuseeland
In anderen Ländern nationale Richtlinien beachten.
(zugelassen durch die Dekra Exam)
Dräger FPS 7000