3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der SmartMaster ist dazu konzipiert, die Schweißrauche, die beim E-Schweißen
entstehen, an der Entstehungsstelle abzusaugen und auszufiltern.
Die beim Arbeitsprozess freiwerdenden Gefahrstoffe werden von der Absaughaube
erfasst. Sie gelangen mit dem angesaugten Luftstrom in das Filtergerät. Hier werden
sie durch eine Vorfiltermatte für grobe Partikel, ein weiteres Vorfilter für feinere
Stäube und ein Hauptfilter, in dem auch die feinen, lungengängigen Rauchpartikel
mit einem Abscheidegrad von mehr als 99 % abgeschieden werden, geleitet. Die
gereinigte Luft wird von dem Ventilator angesaugt und in den Arbeitsraum
zurückgeführt.
Bei der Absaugung von Schweißrauch mit krebserzeugenden Anteilen, wie er
beim Verschweißen von legierten Stählen (z.B. Edelstahl) entsteht, dürfen
entsprechend der behördlichen Vorschriften nur geprüfte und hierfür
zugelassene Geräte im sogenannten Umluftverfahren betrieben werden.
Dieses Filtergerät ist für die Absaugung von Schweißrauchen, die beim
Schweißen von Stählen mit einem Legierungsanteil < 5 % bis > 30 % entstehen,
zugelassen und erfüllt die Anforderungen an die Schweißrauchabscheide-
klasse W3, gemäß DIN EN ISO 15012-1.
Bei schweißtechnischen Arbeiten sind in Deutschland grundsätzlich die
Vorschriften der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten" (Technische Regeln
für Gefahrstoffe) Beim Absaugen von Schweißrauch mit krebserzeugenden
Bestandteilen (z.B. Chromate, Nickeloxide usw.) sind zusätzlich die
Anforderungen der TRGS 560 einzuhalten.
In den technischen Daten finden Sie die Abmessungen und weitere Angaben zum
SmartMaster, die beachtet werden müssen.
HINWEIS
Beachten Sie die Angaben in Abschnitt 9.1 Technische Daten.
Halten Sie diese Angaben unbedingt ein.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten
der Hinweise
− zur Sicherheit,
− zur Bedienung und Steuerung,
− zur Instandhaltung und Wartung,
die in dieser Betriebsanleitung beschrieben werden.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet allein
der Betreiber des SmartMaster. Dies gilt ebenfalls für eigenmächtige
Veränderungen am SmartMaster.
Art.-Nr.: 150 2220
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
KEMPER SmartMaster Betriebsanleitung - DE
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Rev.:
7
Stand: 02/2015