Ersuchen ausreichend ausführlich zu informieren. Die Software darf nicht entschlüsselt werden, es
sei denn, die Entschlüsselung ist ein erforderlicher Teil des Betriebs der Software.
Übertragung. Die Lizenz endet automatisch mit der Übertragung der Software. Bei der Übertra-
gung ist die Software einschließlich aller Kopien und zugehöriger Dokumente dem Erwerber zu
übergeben. Der Erwerber muss diese Lizenzbestimmungen als Voraussetzung der Übertragung
akzeptieren.
Beendigung. Philips Medizin Systeme kann die Lizenz fristgerecht kündigen, wenn gegen eine
dieser Lizenzbestimmungen verstoßen wird. Im Falle einer Kündigung muss die Software
zusammen mit allen Kopien, Anpassungen und in irgendeiner Form in andere Produkte eingebun-
denen Teilen unverzüglich vernichtet werden.
Ausfuhrbestimmungen. Die Software oder deren Kopien oder Anpassungen dürfen nicht unter
Verstoß gegen geltende Gesetze oder Regelungen exportiert oder reexportiert werden.
Rechtsbeschränkungen der US-Regierung. Die Software und alle Begleitdokumente wurden
ausschließlich auf private Kosten entwickelt. Sie werden als "handelsübliche Computersoftware"
gemäß der Definition in DFARS 252.227-7013 (Okt. 1988), DFARS 252.211-7015 (Mai 1991) oder
DFARS 252.227-7014 (Juni 1995), als "Handelsartikel" gemäß FAR 2.101(a) oder als "einge-
schränkte Computersoftware" gemäß FAR 52.227-19 (Juni 1987)(oder entsprechenden behördli-
chen Regelungen oder Vertragsklauseln), je nachdem, was zutrifft, verteilt und lizenziert. Der
Lizenznehmer hat nur diejenigen Rechte, die nach der anwendbaren FAR- oder DFARS-Klausel
oder der Philips Standardlizenzvereinbarung für das betreffende Produkt vorgesehen sind.
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