Vor Inbetriebnahme lesen!
Die Anleitung muss vom Anwender vor Inbetriebnahme der Maschine gelesen und verstanden werden, sie enthält wichtige Bedienungs-,
Wartungs- und Pflegehinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Sie muss jederzeit griffbereit aufbewahrt werden.
Begriffe, Beschreibungen
Not-Stopp-Stecker: Unterbricht Verbindung Batterie zur Maschine und stellt alle Aggregate ab.
Fahrstopp-Schalter: Bei Betätigung aus Rückwärtsfahrt schaltet Fahrsteuerung kurzeitig auf Vorwärtsfahrt um und stoppt die Maschine. Bei
Betätigung während Vorwärtsfahrt stoppt die Fahrsteuerung die Maschine. Der Fahrstopp bleibt aktiviert, bis der Fahrstopp-Schalter wieder
entriegelt wird (Zurückziehen des Schalters). Solange der Fahrstopp aktiviert ist, erscheint am Display die Anzeige „Stop".
1. Bestimmungsgemäße Verwendung
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diese Maschine ist für die gewerbliche nasse Bodenreinigung von Hartbodenbelägen in Innenräumen unter Berücksichtigung dieser
Betriebsanleitung konstruiert.
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Nur original Wetrok Zubehör und Verbrauchsmaterial verwenden. Zum Erzielen der optimalen Reinigungswirkung und Lebensdauer der
Maschine empfehlen wir die Verwendung von Wetrok Chemieprodukten. Für Schäden oder Folgeschäden durch Verwendung anderer
Produkte wird keine Gewährleistung und Haftung übernommen.
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Die Sicherheitsvorschriften zur Bedienung und zur Wartung sind jeweils in den entsprechenden Kapiteln aufgeführt und sind unbedingt einzuhalten.
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Bei Schäden und Folgeschäden, die durch Nichtbeachtung dieser Anleitung bei unsachgemäßer Behandlung oder Zweckentfremdung
entstehen, erlischt der Garantie- und Haftungsanspruch.
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Tank nicht überfüllen. Herablaufendes Wasser kann zu Maschinenschäden führen.
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Pumpen nicht ohne Reinigungsflüssigkeit laufen lassen (erkennbar an knatterndem Geräusch). Dies kann zu Zerstörung der Pumpen in-
folge Überhitzung führen. Ein Pulsiergeräusch bei niedrigen Einstellungen der Wassermengen hingegen ist normal und funktionsbedingt.
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Not-Stopp-Stecker nicht zum gewöhnlichen Anhalten verwenden.
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Vor dem Öffnen des Vorfilters muss die Maschine restlos entleert werden. Auslaufendes Restwasser auffangen. Sicherstellen, dass kein
Wasser ins Innere der Maschinen verspritzt wird.
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Schutzabdeckung der Steuerung nicht entfernen.
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Das Aufsaugen von spitzen oder länglichen festen Gegenständen kann zu Verletzungen führen oder ein Verstopfen der Maschine verur-
sachen und ist zu vermeiden.
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Trotz Fahrstopp-Schalter besteht die Gefahr von ernsthaften Verletzungen des Bedieners beim Einklemmen zwischen Maschine und
Hindernis bei Rückwärtsfahrt. Es ist daher stets langsam und vorsichtig zu fahren und auf mögliche Hindernisse zu achten.
1.1 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Jeglicher Einsatz der Maschine, der nicht dem unter «Bestimmungsgemäße Verwendung» beschriebenen oder vertraglich vereinbarten
Zweck dient, ist unzulässig, insbesondere sind verboten:
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Verwendung als Zugfahrzeug oder Transportmittel oder Spielzeug
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Trockenreinigung, Beseitigung gesundheitsgefährdender Stäube
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Absaugen von leicht brennbaren, giftigen, ätzenden, reizenden oder gesundheitsschädigenden Mitteln
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Reinigung textiler Bodenbeläge
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Verwendung oder Lagerung im Freien unter nassen Bedingungen
Jeder Betrieb der Maschine in technisch nicht einwandfreiem Zustand oder unter Missachtung der folgenden Vorschriften ist verboten:
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Schutzeinrichtungen dürfen nicht demontiert oder umgangen werden
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Gebrauch nur durch geschultes Personal
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Gebrauch durch Kinder oder Jugendliche ist verboten
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Umbauten und Veränderungen am Produkt sind nicht gestattet
2. Sicherheit
2.1 Organisatorisches
Der Betreiber ist verantwortlich dafür, dass
•
die Betriebsanleitung jederzeit greifbar ist
•
alle Bediener die Betriebsanleitung vor Gebrauch der Maschine gelesen und verstanden haben
•
alle Bediener speziell die Sicherheitsvorschriften kennen und deren Bedeutung verstehen
•
alle Bediener in der Anwendung/Handhabung der Maschine produktspezifisch ausgebildet worden sind
•
die Bediener und deren Umgang mit der Maschine periodisch überprüft werden
•
die Maschine nur von Personen benutzt wird, die ausdrücklich mit der Benutzung beauftragt sind
•
die anerkannten Regeln für Arbeitssicherheit eingehalten werden
•
allfällige weitergehende staatliche oder betriebsinterne Vorschriften beachtet werden
•
die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt und Reparatur der Maschine klar festgelegt sind und eingehalten werden
•
Störungen und Schäden sofort an die ServicesteIle gemeldet werden
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