EDELRID FLEX PRO Manual De Instrucciones página 27

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  • MEXICANO, página 65
tung befolgen. Das Unternehmen des Benutzers
soll die Herstelleranweisungen aufheben und sie
allen Benutzern leicht zugänglich machen. Siehe
ANSI/ASSE Z359.2, Mindestanforderungen für ein
geplantes Absturzsicherungsprogramm bezüglich
Benutzerprüfung, Pflege und Lagerung der Ausrüs-
tung.
1. Zusätzlich zu den Prüfanforderungen, die in den
Herstelleranweisungen dargelegt sind, soll die
Ausrüstung vor jeder Nutzung durch den Benut-
zer und zusätzlich von einer kompetenten
Person, die jemand anderes als der Nutzer ist, in
Abständen von maximal einem Jahr, geprüft
werden auf:
- Fehlen oder Unleserlichkeit von Markierungen
- Fehlen von irgendwelchen Elementen, die sich auf
die Form, den Sitz oder die Funktion der Ausrüs-
tung auswirken
- Hinweise auf Mängel oder Schäden an Metall-
Elementen, einschließlich Rissen, scharfen
Kanten, Verformung, Korrosion, chemischem An-
griff, Überhitzung, Veränderung und übermäßi-
gem Verschleiß.
- Hinweise auf Mängel oder Schäden an Gurten
oder Seilen, einschließlich Ausfransen, Aufsplei-
ßen, Aufdrehen, Knicken, Verknoten, Verschnü-
ren, gerissener oder herausgezogener Nähte,
übermäßiger Verlängerung, chemischem Angriff,
übermäßiger Verschmutzung, Abrieb, Verände-
rung, benötigter oder übermäßiger Schmierung,
übermäßiger Alterung und übermäßigem Ver-
schleiß
2. Prüfkriterien für die Ausrüstung sollen durch das
Unternehmen des Nutzers festgelegt werden.
Solche Kriterien für die Ausrüstung sollen genau-
so hoch oder höher als die Kriterien sein, die
entweder in dieser Norm oder den Herstelleran-
weisungen festgelegt sind, in jedem Fall den
höheren der beiden.
3. Ergibt die Prüfung Mängel, Schäden oder unzu-
reichende Pflege der Ausrüstung, soll die Ausrüs-
tung dauerhaft aus dem Verkehr gezogen oder
durch ihren ursprünglichen Hersteller oder einen
durch ihn Bestimmten einer angemessenen kor-
rektiven Wartung unterzogen werden, bevor sie
wieder in Betrieb genommen wird.
Pflege und Lagerung
1. Pflege und Lagerung der Ausrüstung soll durch
das Unternehmen des Nutzers gemäß den Her-
stelleranweisungen durchgeführt werden. Einzig-
artige Probleme, die aufgrund der Nutzungsbe-
dingungen auftreten können, sollen dem Herstel-
ler mitgeteilt werden.
2. Ausrüstung, die Pflege braucht oder für die
Pflege geplant ist, soll als „nicht verwendbar"
gekennzeichnet und außer Betrieb genommen
werden.
3. Ausrüstung soll so gelagert werden, dass Schä-
den durch Umweltfaktoren wie Temperatur,
Licht, UV, übermäßige Feuchtigkeit, Öl, Chemi-
kalien und deren Dämpfe oder andere schädi-
gende Elemente vorgebeugt wird.

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