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  • MEXICANO, página 34
8.3
Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum, an dem der Endkunde
das Produkt erworben hat und beschränkt sich, soweit
damit nicht weitergehende gesetzliche Gewährleistungs-
ansprüche auf Grund einer unterschiedlichen nationalen
Gesetzeslage eingeschränkt werden, ausschließlich auf die
Rechte nach Abschnitt 8.3.2.
8.3.1 Voraussetzung der Garantieleistung ist die frachtfreie
Einsendung des fehlerhaften Produktes innerhalb der
Garantiefrist zusammen mit dem Originalkaufbeleg, der
das Kaufdatum sowie den Firmenstempel oder den
Firmenaufdruck des erstverkaufenden Händlers enthalten
muss.
8.3.2 Die Garantie erstreckt sich nach Wahl der ENDOR AG
entweder auf eine kostenlose Reparatur oder den
Austausch von Teilen des Gerätes oder den Austausch
des Gerätes insgesamt.
8.3.3 Für nicht von der Garantie umfasste bzw. nach
Abschnitt 8.2.1 – 8.2.8 von der Garantieleistung
ausgeschlossenen
Mängel
möglichkeiten über den lokalen Kundendienst bzw. den
örtlichen Händler zu erfragen.
8.4
Soweit gesetzlich zulässig wird jede weitergehende
Haftung mit Ausnahme wegen Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, gleich aus welcher Anspruchsgrundlage für
sämtliche unmittelbaren oder mittelbare Schäden und
Folgeschäden ausgeschlossen.
8.4.1 Dies betrifft insbesondere Schäden an anderen Sachen,
8.4.2 Soweit in einigen Ländern oder Landesteilen Haftungs-
8.5
sind
die
Reparatur-
Microsoft, Xbox und das Xbox Logo sind entweder eingetragene
Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA
und/oder anderen Ländern und werden mit Genehmigung von
Microsoft verwendet.
„Fanatec",
Warenzeichen der ENDOR
9
Personenschäden, Datenverlusten sowie Vermögens-
schäden wie entgangenem Gewinn sowie Transport-
schäden im Zusammenhang von Rücksendungen an die
ENDOR AG.
beschränkungen gem. Abschnitt 8.4 und 8.4.1 gesetz-
lich nicht zulässig oder wirksam sind, sollen die
Einschränkungen jedenfalls soweit gelten, als überhaupt
Haftungsausschlüsse nach der jeweiligen nationalen
Gesetzes- oder Rechtslage vereinbart werden können.
Bitte registrieren Sie Produkt auf unserer Website
www.Fanatec.com

9.0 Warenzeichen

„Speedster"
und
„Endor"
®
AG/Deutschland.
sind
eingetragene
Entworfen und entwickelt
ENDOR AG/Deutschland

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