SM125
INHALT DER GARANTIE
Gemäß der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
99/44/EG ist Ihr neues Motorrad garantiert
ohne Herstellungsmängel.
Die Garantie besteht für den Austausch oder
kostenfreide Reparatur des Fahrzeugs bzw.der
Bauteile, die innerhalb der oben genannten
Frist Herstellungsmängel oder Mängel
aufweisen, die bereits vor der
Fahrzeugübergabe vorhanden waren.
Die Garantie gilt nur, wenn an Ihrem
Fahrzeug die empfohlene programmierte
Wartung korrekt ausgeführt wurde und alle
Serviceabschnitte korrekt abgestempelt
wurden.
Wir weisen darauf hin, dass die
Garantieleistungen nicht für Fahrzeuge gelten,
die bei Motorradrennen eingesetzt werden, da
es sich in diesem Fall um einen Einsatz handelt,
für den Ihr Fahrzeug nicht ausdrücklich
entwickelt worden ist .
Bitte beachten Sie, dass, wie gesetzlich
24 / DE
vorgeschrieben, diese Garantieleistungen direkt
von Ihrem SWM-Ver-tragshändler erbracht
warden. Wir möchten Sie daher bitten, sich bei
allen Fragen an Ihren Vertragshändler zu
wenden.
In Fällen, bei denen Ihr SWM-
Vertragshändler Ihr Anliegen nicht in
angemessener Zeit erledigen kann oder falls es
für Sie bequemer sein sollte, wenden Sie sich
bitte an einen beliebigen anderen SWM-
Vertragshändler, der Ihnen gerne zur
Verfügung stehen wird.
INKRAFTTRETEN DER GARANTIE
Ihr Fahrzeug ist ab der Übergabe durch Ihren
SWM-Vertragshändler durch eine Garantie auf
Herstellungs-mängel abgedeckt.
Wenn Sie ihr SWM bekommen, bitten wir Sie,
zusammen mit dem Vertragshändler, das
Auslieferungszertifikat des Fahrzeugs zu
unterschreiben, das Sie in dieser Anleitung
finden .
WIE MÜSSEN ARBEITEN IM RAHMEN DER
GARANTIELEISTUNGEN BEANTRAGT
WERDEN
Benötigt Ihr Fahrzeug während des
Garantiezeitraumes wegen
Herstellungsmängeln eine außerordentliche
Reparatur bzw. Austausch, wenden Sie sich
bitte umgehend an den (Ihren) Vertragshändler,
bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben.
Beschreiben Sie ihm das aufgetretene Problem
und lassen Sie ihn das Fahrzeug untersuchen.
Muss die Arbeit wegen eines aufgetretenen
Herstellungsmangels vorgenommen werden,
wird der Vertragshändler die benötigten
Arbeiten bzw. den erforderlichen Austausch
kostenfrei und so schnell wie möglich
vornehmen .
GARANTIEBEDINGUNGEN
Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Garantie sind:
• Verschleiß, der auf der fehlenden Einhaltung