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INSTALLATIE
ACHTUNG: Bevor beliebige Begriffe am Heizkessel ausgeführt werden, muss sichergestellt werden, dass der Heizkessel
und seine Komponenten abgekühlt sind, um die wegen der hohen Temperaturen bestehende Verbrennungsgefahr zu
vermeiden.
2.1
HEIZRAUM
Der Heizraum muss allen Anforderungen
und Normen für Heizungsanlagen ent-
sprechen, die mit flüssigen Brennstoffen
betrieben werden.
2.2
ABMESSUNGEN
DES HEIZRAUMS
Stellen Sie den Heizungskörper auf
einen speziellen Sockel mit einer Höhe
von mindestens 10 cm.
Der Untergrund, auf dem der Körper
aufliegt, muss einen Ablauf möglich
machen; dazu müssen, wenn mög-
lich, Eisenplatten verwendet werden.
Zwischen den Wänden des Heizraums
und dem Kessel muss ein Abstand von
mindestens 0,60 m freigelassen werden.
Zwischen der Oberkante des Kessels
und dem Plafond muss mindestens 1 m
Freiraum sein.
Für Kessel mit einem eingebauten Boiler
kann dieser Abstand auf 0,50 m redu-
ziert werden (die Höhe des Heizraums
muss auf jeden Fall mindestens 2,5 m
betragen).
2.3
ANSCHLUSS DER ANLAGE
Bevor Sie die Wasserleitungen anschlie-
ßen, müssen Sie überprüfen, ob die
Hinweise aus Abb. 1 strikt eingehal-
ten wurden. Angesichts der Tatsache,
dass diese Anschlüsse einfach zu
demontieren sein müssen, verwenden
Sie am besten dreiteilige rotierende
Verbindungsstücke. Die Anlage muss
ein geschlossenes Ausdehnungsgefäß
haben.
2.3.1
Füllung der Anlage
Bevor der Kessel angeschlossen wird,
müssen die Leitungen der Anlage
gründlich gespült werden, um eventu-
elle Splitter und andere Abfälle, die die
ordnungsgemäße Funktion der Anlage
verhindern können, zu entfernen.
Die Füllung der Anlage muss langsam
erfolgen, damit die Luft entweichen
kann. Bei Anlagen mit einem geschlos-
senen Kreislauf darf der Vordruck des
Ausdehnungsgefäßes nicht unter der sta-
tisch manometrischen Höhe der Anlage
liegen (z. B. für 5 m Wasserhöhe dürfen
der Vordruck des Ausdehnungsgefäßes
und der Ladedruck der kalten Anlage
nicht unter dem Mindestdruck von 0,5
bar/49 kPa liegen).
2.3.2
Merkmale des
Kesselspeisewassers
Das Zufuhrwassser des Heizkreislaufs
muss lt. UNI-CTI 8065 aufbereitet wer-
den.
Die Aufbereitung des für die Heizungsan-
lage benutzten Wassers ist in den folgen-
den Fällen zwingend notwendig:
– Große Anlagen (großer Wasserinhalt).
– Häufige Wasserzufuhr; Integration von
Anlagen.
– Wenn die Anlage zur Gänze oder teil-
weise entleert werden muss.
2.3.3
Sanitärwasserboiler
Die 2R HE ErP Kessel können an eine
gesonderte Boilereinheit angeschlossen
werden.
Der mit Porzellan glasierte Stahlboiler
ist zum Schutz des Boilers mit einer
Magnesiumanode ausgestattet, für
Kontroll- und Reinigungszwecke ist ein
Inspektionsflansch vorgesehen.
Die Magnesiumanode muss jährlich
kontrolliert werden und ist zu erset-
zen, wenn sie zum Großteil vom Rost
zerstört ist.
Installieren
Sie
auf
Kaltwasserzufuhrleitung des Boilers ein
Sicherheitsventil, das auf 6 bar (588 kPa)
eingestellt ist.
Wenn
sich
der
Druck
Wasserleitungsnetz als zu hoch erweist,
müssen Sie einen speziellen Druckregler
installieren.
Wenn das auf 6 bar (588 kPa) eingestell-
te Sicherheitsventil oft ausgelöst wird,
müssen Sie ein Ausdehnungsgefäß mit
einem Fassungsvermögen von 8 l und
einem Höchstdruck von 8 bar (784 kPa)
montieren.
Das Ausdehnungsgefäß muss mit einer
Membran aus Naturkautschuk ausge-
stattet sein, die für den Kontakt mit
Lebensmitteln geeignet ist.
2.4
ANSCHLUSS AN DEN KAMIN
Der Kamin ist sehr wichtig für eine
gute Funktion des Kessels; wenn
er nicht gut funktioniert, wird das
bei der Inbetriebnahme des Kessels
zu
Problemen
Kondensation, Absetzen führen.
Der Schornstein muss die folgenden
Bedingungen erfüllen.
Er muss insbesondere:
– aus luftdichtem Material bestehen und
gegen die Temperatur von Rauch und
Kondensat beständig sein;
– ausreichenden
Widerstand bieten können und eine
geringe Wärmeleitfähigkeit haben;
– völlig dicht sein um zu vermeiden,
dass der Rauchkanal abkühlt;
– möglichst vertikal angelegt sein, und
am Ende muss ein statischer Sauglüfter
angebracht sein, der für einen effizi-
enten und konstanten Abtransport der
Verbrennungsprodukte sorgt;
– der Durchmesser des Rauchkanals
darf nicht kleiner als der des
Kesselanschlusses sein;
- die Dimensionierung muss kor-
rekt sein, um den Anforderungen
im Hinblick auf Abzug / Ablass der
Rauchgase gerecht zu werden, die für
das einwandfreie Funktionieren des
Produkts erforderlich sind (EN13384-
1);
- im unteren Teil der Abgasleitung
der
muss
ein
Kondensatableitungssystem vorgese-
hen werden;
im
- für den Anschluss an den Rauchabzug
sind starre, temperatur- und kondens-
wasserbeständige sowie mechanisch
belastbare, wasserdichte und iso-
lierte Leitungen erforderlich; Für den
Einsatzzweck geeignete Materialien,
wie z.B. Edelstahl, verwenden.
2.5
ELEKTROANSCHLUSS (Abb. 6)
Der Kessel ist mit einem Stromkabel
ausgestattet und muss mithilfe eines
durch
Sicherungen
wie
Rußbildung,
mechanischen
spezielles
geschützten
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