Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Wenn Batterien in die Umwelt
gelangen, können diese Umwelt- und Gesundheitsschäden zur Folge haben.
Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich bei ihrem Händler und
Sammelstellen zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von
Altbatterien gesetzlich verpflichtet!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört Elektroschrott
nicht in den Hausmüll, sondern ist zu recyceln oder umweltfreundlich zu
entsorgen. Entsorgen Sie ihr Gerät in einen Recycling Container oder an
eine lokale Abfallsammelstelle.
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