levenscyclus of anders zelfstandig een afvalverwerkingsketen kiezen.
de - INFORMATION FÜR DIE NUTZER
Gemäss Art. 14 der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli
2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEA). Das Symbol des gekreuzten Behälters auf dem
Gerät oder auf der Verpackung weist darauf hin, dass das Produkt am Ende seines Lebenszyklus
getrennt gesammelt und nicht mit unsortiertem Hausmüll entsorgt werden muss. Eine geeignete
getrennte Sammlung für die anschließende Wiederverwertung, Behandlung und umweltfreundliche
Entsorgung der stillgelegten Geräte kann negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt
vermeiden und fördert die Wiederverwendung sowie das Recycling der Materialien, aus denen die
Ausrüstung besteht.
Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten: Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges
Stadtamt oder Ihre Behörde, um alle Informationen zu separaten Abfallsammelsystemen in der
Region zu erhalten. Der Händler ist verpflichtet, die Altgeräte zum Zeitpunkt des Kaufes eines neuen
gleichwertigen Geräts zum Zweck der ordnungsgemäßen Wiederverwertung/Entsorgung kostenlos
zu sammeln.
Professionelle Elektro- und Elektronikgeräte: Die getrennte Sammlung dieser Ausrüstung am
Ende ihrer Lebensdauer wird vom Hersteller angeordnet und verwaltet. Ein Benutzer, der dieses
Gerät entsorgen möchte, kann sich an den Hersteller wenden und das System benutzen, das vom
Hersteller für die getrennte Sammlung der Geräte am Ende ihrer Lebensdauer verwendet wird, oder
aber unabhängig davon eine andere Abfallentsorgungskette wählen.
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