Inhalt
12.CE-Produktinformation
Diese Anleitung gilt für CEMO - CUBE-Tanks
gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung Z-40.21-510
1. Allgemeines
1.1 Zu beachtende Unterlagen
• Zulassungsbescheid für CUBE-Tank
(Betreiberauszug)
• Betriebsanleitungen für Zapfsysteme (z.B.
Pumpen und Zähler) der Zubehörhersteller
• Betriebsanleitung für Überfüllsicherung
(Grenzwertgeber)
• Betriebsanleitung für die Leckagesonde
Desweiteren sind die Bestimmungen des
Wasser-, Gewerbe- und Baurechts zu beach-
ten.
1.2 Anwendung
CUBE-Tanks sind werkmäßig hergestellte
Behälter mit einem Fassungsvermögen von
1000 l, 1500 l und 2500 l, die aus einem im
Rotationsformverfahren hergestellten annä-
hernd kubisch gestalteten Innenbehälter und
einem umschließenden äußeren Behälter,
der als Auffangwanne dient, bestehen und
zusammen eine Behälterkombination aus
Polyethylen (LLD-PE) bilden. Die CUBE-
Tanks sind vorgesehen zur drucklosen
Lagerung von:
• Heizöl EL,
• Dieselkraftstoff,
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• Biodiesel,
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• Schmierstoffen,
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• Reine Harnstofflösung 32,5 % (z.B. AdBlue
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Die zulässige Betriebstemperatur beträgt
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40 °C.
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Die CUBE-Tanks sind bereits werkmäßig mit
einem Befüll- und Entlüftungsanschluss sowie
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einem Zapfsystem (Pumpe, Zapfschlauch
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und Zapfventil), einem Inhaltsanzeiger und
einer Leckagesonde ausgestattet.
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2. Aufstellungsbedingungen
Die Aufstellungsbedingungen für die jewei-
ligen Medien sind den wasser-, gewerbe- und
baurechtlichen Vorschriften zu entnehmen.
Die Behälter dürfen nur in Räumen von
Gebäuden und im Freien aufgestellt werden,
jedoch nicht in explosionsgefährdeten Berei-
chen der Zonen 0 und 1. In Über schwem-
mungs gebieten sind die Behälter so auf zu-
stellen, dass sie von der Flut nicht erreicht
werden können.
Der Betreiber hat vor Inbetriebnahme des
Behälters ein Schild anzubringen, auf dem
die gelagerte Flüssigkeit, ihre Dichte und
Konzentration angegeben sind.
3. Transport
Die CUBE-Tanks werden zum Schutz gegen
mechanische Beschädigungen auf einer
Trans port palette, in einer Schutzfolie ver-
packt, ausgeliefert. Zur Vermeidung von
Schäden und Aufrechterhaltung der Gewähr-
leistungsansprüche ist dringend zu beachten:
• Transport und Lagerung NUR in
• Tank nicht fallen lassen oder werfen
• Nicht auf Kanten oder spitze Gegenstände
• Transportverpackung erst am Aufstellungs-
ort entfernen
Sollten dennoch Schäden auftreten, benach-
richtigen Sie bitte unseren Kundendienst!
und weiteren Lagermedien gemäß der
allgemeinen bauaufsichtliche Zulassung
Z-40.21-510.
Originalverpackung
legen
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