6.3
Übersicht über die periodische Wartung
Wartung
Justierung der Schneidklinge (17)
Schleifen der Schneidklinge (17)
Auswechseln der Schneidklinge (17)
Schmieren der Klingen (19) und des
Bolzens (25)
Aufladen und Erhaltung der Batterie
(1)
Generalüberholung im autorisierten
Campagnola-Kundendienstzentrum
7 VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG DER BAUTEILE
7.1
Entsorgung von verbrauchten Materialien
Die Maschine verursacht nach ihrer Installation und während ihres normalen Betriebs keine Umweltverschmut-
zung, aber über den gesamten Verwendungszeitraum werden dennoch unter besonderen Bedingungen Abfall-
stoffe und verbrauchte Materialien produziert. Zur Entsorgung dieser Materialien gibt es in jedem Land spezifi-
schen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt.
Der Kunde muss die entsprechenden im eigenen Lang geltenden Gesetzen kennen und so verfahren, dass diese
Gesetzgebungen gemäß den in den technischen Datenblättern der verwendeten Produkte einzuhalten, die beim
Hersteller angefordert werden können.
ACHTUNG!
Es wird daran erinnert, die geltenden Gesetze in Bezug auf die Entsorgung von Mineralölen einzuhalten.
ACHTUNG!
Weitere Informationen zur Entsorgung von Ölen und anderen Substanzen können im Sicherheitsdatenblatt der
Stoffe nachgeschlagen werden.
Die Entsorgung giftiger Abfälle während Sammlung, Transport, Behandlung (verstanden als für die Wiederver-
wertung erforderlich) sowie Lagerung und Deponierung am Boden, sind Tätigkeiten von öffentlichem Interesse
und unterliegen der Einhaltung der folgenden Grundsätze:
a)
Schäden oder Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Gesellschaft und des Einzelnen
sind zu vermeiden.
b)
Die Beachtung der Hygiene-Anforderungen muss gewährleistet sein und jedes Risiko der Ver-
schmutzung von Luft, Wasser, Boden und Untergrund ist zu vermeiden.
Systeme der Rückgewinnung und Wiederverwertung von Materialien und Energie müssen unter Beachtung kos-
tengünstiger und effizienter Kriterien unterstützt werden.
7.2
Indikationen für Sondermüll
Sondermüll sind Rückstände aus Industriebearbeitungen und Materialien aus der Verschrottung von beschädig-
ten und veralteten Geräten und Maschinen.
Für die Entsorgung von Sonderabfällen, auch giftigen und schädlichen, müssen die Verursacher der Abfälle
Sorge tragen. Direkt oder durch autorisierte Unternehmen oder Institutionen oder durch Übergabe an öffentliche
Dienstleister, mit denen entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.
Jedes Land/jede Gemeinde ist verpflichtet, alle verfügbaren Informationen zur Abfallentsorgung in seinem Zu-
ständigkeitsbereich zu liefern.
ACHTUNG!
Unsachgemäße Entsorgung des Produkts durch den Eigentümer bedingt die Anwendung der gesetzlich vorge-
sehenen Verwaltungssanktionen.
ACHTUNG!
Wenn sich an der Maschine kein Symbol mit gekreuztem Müllcontainer befindet, muss der Produzent nicht für
die Entsorgung des Materials haften. In diesem Fall müssen die geltenden Vorschriften zur Abfallentsorgung be-
folgt werden. In diesem Fall sind die geltenden Vorschriften zur Entsorgung der Abfälle maßgeblich.
Unter Berücksichtigung der Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG und 2003/108/EG zur Reduzierung gefährlicher Stoffe in
den elektrischen und elektronischen Geräten und zur Abfallentsorgung, das Folgende berücksichtigen:
Bedienungs- und Wartungshandbuch - Übersetzung
Der Originalanleitung Rev.: 00, Datum 10/10/2018
Nach der ers-
ten Betriebs-
Täglich
stunde
X
X
X
X
X
Alle 400.000
Alle 200.000
Schnitte (oder
Schnitte (ca.
jährlich)
100 Stunden)
X
X
Alle
Nach jeder
180
Saison
Tage
X
X
X
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