Bestimmungs-
gemässe
Verwendung
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Sicherer Betrieb
DE
Voraussetzungen
Unfallverhütungs-
vorschriften
Totmannsystem
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Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört:
•
der Einsatz in der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Grünflächen- und
Anlagenpflege und im Winterdienst.
•
das Antreiben von Anbaugeräten, die von Rapid zugelassen sind.
•
die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Bedienungs-, Wartungs- und
Instandhaltungsbedingungen.
•
das Verwenden von Rapid-Original-Ersatzteilen.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäss. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko hierfür trägt al-
lein der Benutzer.
Benutzer der Maschine haben neben den Warnschildern und Warnhinweisen in der
Bedienungsanleitung die nachfolgenden Bestimmungen strikte zu befolgen:
•
Vor jeder Inbetriebnahme ist die Maschine auf Verkehrs- und Betriebssicherheit
zu überprüfen.
•
Beim Einsatz mit der Maschine dürfen keine offenen langen Haare, lose Klei-
dungsstücke oder Schmuckstücke, die sich in der Maschine verfangen könnten,
getragen werden.
•
Geschlossenes Schuhwerk mit griffiger Sohle ist unbedingt erforderlich.
•
Vor Arbeitsbeginn sich mit allen Einrichtungen und Betätigungselementen sowie
mit deren Funktionen vertraut machen.
•
Alle Mängel müssen vor jedem Einsatz behoben werden.
•
Alle Schutzeinrichtungen müssen ordnungsgemäss angebaut sein.
•
Der Bediener trägt die volle Verantwortung gegenüber Dritten im Gefahrenbe-
reich. Personen, besonders Kinder und Haustiere, sind vom Gefahrenbereich der
Maschine fernzuhalten.
•
Jede Arbeitsweise, die die Standsicherheit der Maschine beeinträchtigt, ist zu un-
terlassen.
•
Vor Arbeitsbeginn sind Fremdkörper von der zu bearbeitenden Fläche zu entfer-
nen. Marksteine, Steinbrocken, Kanalisationsdeckel usw. sollen vor dem Arbeiten
mit einem Markierungspfosten gekennzeichnet werden.
•
Nur bei Tageslicht oder ausreichender künstlicher Beleuchtung arbeiten.
•
Das Arbeiten mit der Maschine unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten ist
verboten.
•
Die Maschine erfordert einen erhöhten Kraftaufwand.
•
Das Benützen der Maschine durch Kinder ist untersagt.
•
Auf der Maschine dürfen keine Personen oder Tiere transportiert werden.
•
Beim Verlassen der Maschine ist diese gegen Wegrollen und unbefugtes Benut-
zen zu sichern.
•
An Sicherheitsvorrichtungen dürfen keine Veränderungen vorgenommen wer-
den.
•
Warnschilder dürfen nicht entfernt werden. Verlorene oder schlecht lesbare
Warnschilder sind zu ersetzen.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten si-
cherheitstechnischen Regeln sind einzuhalten.
Bei unvorhergesehenen Situationen Totmannhebel oder Totmanngriff sofort loslas-
sen und Feststellbremse anziehen.
Masch-Nr. ab CI 1001