2.5
Arbeiten mit Anbaugeräten
Die Maschine kann Bediener oder Drittpersonen erfassen, zu Fall bringen, überrollen, zer-
quetschen oder zerschneiden.
•
Maschinenteile erst dann berühren, wenn sie vollständig zum Stillstand gekommen sind
(Nachlaufen der beweglichen Teile).
•
Ausreichend Distanz bei Arbeiten mit Anbaugeräten einhalten (Mähwerk, Messer, ...).
2.6
Feuer oder Vergiftung
Betriebsstoffe sind leicht entzündbar und explosionsgefährlich. Verbrennungsabgase kön-
nen zu Vergiftung oder Erstickung führen.
•
Vor dem Tanken, Motor stets abstellen und Motor abkühlen lassen.
•
Maschine von offenem Feuer fernhalten.
•
In der Nähe der Maschine darf nicht geraucht werden.
•
Motor nicht in geschlossenen Räumen laufen lassen.
2.7
Lärm und Vibration
Gesundheitsschäden durch Lärm und Vibration. Bei zu langer Einwirkungszeit können
Lärm- und Vibrationsbelastungen zu gesundheitlichen Schäden führen.
•
Gehörschutz tragen.
•
Arbeitszeit anpassen.
Masch-Nr. ab CI 1001
Gefahr
Gefahr
Vorsicht
DE
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