Bitte beachten Sie, dass das für die Verbrennung
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notwendige Luftvolumen nicht unter 2 m
/h pro kW
Leistung liegen darf (siehe kW Gesamtleistung auf
dem Typenschild).
Stehen zum Beispiel weitere Gasgeräte im selben
Raum oder ist eine natürliche direkte Ventilation nicht
möglich, muss für eine natürliche indirekte oder
min. 180 cm
direkte Ventilation gesorgt werden.
Rufen Sie hierfür einen zuständigen Fachmann
hinzu, der dieses Ventilationssystem gemäß der in
den aktuellen Richtlinien festgelegten Standards
auslegt und installiert.
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min. 100 cm
Diese Belüftungsöffnungen sollten so ausgelegt sein,
dass lästige Geruchsbildungen für die Nutzer des
Raums vermieden werden. Es ist nicht erlaubt, schon
für andere Geräte bestehende Abzugsklappen zum
Abführen der Verbrennungsrückstände zu nutzen.
Die Höhendifferenz von Belüftungsöffnungen zum
Elektroventilator muss ebenfalls mindestens 180 cm
betragen.
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