11. INFORMATION ZUR
ORDNUNGSGEMÄSSEN
ENTSORGUNG ELEKTRISCHER UND
ELEKTRONISCHER ALTGERÄTE
Am Ende seiner Nutzzeit
darf das Produkt NICHT
zusammen mit dem
Hausmüll beseitigt werden.
Es kann zu den eigens
von den örtlichen
Behörden eingerichteten
Sammelstellen oder zu den Fachhändlern,
die einen Rücknahmeservice anbieten,
gebracht werden. Die getrennte
Entsorgung eines Haushaltsgerätes
vermeidet mögliche negative
Auswirkungen auf die Umwelt und
die Gesundheit, die durch eine nicht
vorschriftsmäßige Entsorgung bedingt
sind. Zudem ermöglicht sie die
Wiederverwertung der Bestandteile des
Gerätes, was wiederum eine bedeutende
Einsparung an Energie und Ressourcen mit
sich bringt.
Zum Unterstreichen der Verpflichtung zur
Mitwirkung bei der getrennten Entsorgung
ist auf dem Produkt ein Hinweissymbol
dafür angebracht, dass dieses Produkt
nicht in üblichen Hausmüllcontainern
entsorgt werden darf.
Für weitere Informationen wenden Sie
sich bitte an die örtliche Verwaltung oder
an den Händler, bei dem Sie das Produkt
erworben haben.
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