DEUTSCH
80 kg/m³ anzubringen. Die Mindeststärke beträgt 100
mm. Sofern diese Platten nicht von Wänden, Verkleidungen
oder angrenzenden Platten allseitig gehalten werden, sind
sie im Abstand von etwa 300 mm zu befestigen. Soweit die
Dämmschichten nicht bis an die seitliche Verkleidung oder
Anbauwand der offenen Kamine reichen, sind sie
mindestens 10 cm über die Außenseite von Dämmschichten
auf den Feuerraumwänden hinauszuführen. Das
Dämmaterial
muß
mit
Dämmstoffkennziffer gem. AGI-Q 132 gekennzeichnet sein,
wie z. B. für Rockwool Steinfaser-Brandschutzplatte RPB-12
die Kennziffer 12.07.21.75.11.
Alternativ können auch Schutzplatten aus Kalcium-silikat
Basis eingesetzt werden. Die vergleichbaren Stärken
entnehmen Sie der Anleitung des Herstellers.
Der Abstand von Wärmeleitblech des Einsatzes bis zur
Dämmschichten, muß mindestens 15 mm betragen.
Wenn die Kaminschürze bis an die Zimmerdecke gemauert
werden soll, und die Zimmerdecke aus brennbarem
Material besteht, muß die Decke innerhalb der
Kaminschürze von einem 100 mm dicken Mauerwerk
abgedeckt werden. Wenn die Warmluftkammer etwas über
dem Kamineinsatz endet (Abb. 2), und die Kaminschürze
bis an die Zimmerdecke gemauert werden soll, muß die
Decke der Warmluftkammer durch eine Extradecke
geschützt werden. Diese Extradecke muß aus einer
isolierenden Platte von mindestens 4 mm Stärke aus nicht
brennbarem Material und einer Stahlplatte bestehen.
Oben an der Kaminschürze muß für die Entlüftung gesorgt
werden - z. B. eine Spalte unter der Zimmerdecke, oder
eine Öffnung von ca. 5 cm2 (Abb. 2).
Wichtig: Es darf keinerlei Gewicht von der Kaminkonstruktion
auf den Schornstein verlagert werden. Durch die
Kaminkonstruktion darf der Schornstein nicht in seiner
Einbaulage beeinträchtigt werden. Die Kaminkonstruktion
darf nicht im Schornstein verankert werden.
Brandverhütungsmaßnahmen
Die Benutzung der Feuerstelle stellt eine gewisse Gefahr
dar. Beachten Sie deshalb folgende Anleitungen:
• Achten Sie darauf, daß das Feuer bei offener Tür mit
einer Feuerblende abgeschirmt wird. Stellen Sie sicher,
daß Möbel und andere brennbare Materialien einen
Mindestabstand von 800 mm von der Feuerstelle nicht
unterschreiten.
• Bei normalem Betrieb darf das offene Feuer nicht mit
Wasser abgelöscht werden Der Kamin kann dadurch
beschädigt werden.
• Asche sollte draußen gelagert werden oder an einer
Stelle entleert werden, wo keine Feuergefahr besteht.
• Jeder Kamin muß einen Vorratsbehälter mit Deckel aus
nicht brennbarem Material für Ruß und Asche haben.
Ruß und Asche müssen mindestens eine Woche lang in
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der
entsprechenden
diesem
Behälter
aufbewahrt
sicherzustellen, daß auch die letzte Glut erloschen ist.
Erst dann kann der Behälter geleert werden, z.B. in eine
Mülltonne.
• Wird der Behälter vor Ablauf dieser Zeitspanne geleert,
muß eine ausreichende Menge Wasser in den Behälter
gegossen und umgerührt werden.
• Man kann die Asche auch aufbewahren. Asche ist z.B.
ein hervorragender Rosendünger.
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