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Bosch Rexroth AG
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Inbetriebnahme
7.1
Erstmalige Inbetriebnahme
VORSICHT
Unvorhergesehene Bewegungen, herabfallende Werkstückträger
Verletzungen durch herabfallende Gegenstände.
Stellen Sie sicher, dass das Produkt durch qualifi ziertes Personal
(siehe
8) korrekt montiert wurde, bevor Sie das Produkt in Betrieb
nehmen.
HINWEIS
Betriebsstörungen durch fehlerhafte Montage und Inbetriebnahme
Das Produkt kann beschädigt werden, die Lebensdauer kann beinträchtigt
werden.
Die Inbetriebnahme erfordert grundlegende mechanische,
pneumatische und elektrische Kenntnisse.
Das Produkt darf ausschließlich durch qualifi ziertes Personal
(siehe
8) in Betrieb genommen werden.
• Gemäß EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG müssen Sie für das
Transfersystem eine NOT-AUS-Einrichtung vorsehen!
• Die Oberfl ächen von Motoren und Getrieben können unter bestimmten
Last- und Betriebsbedingungen Temperaturen von über 70 °C annehmen.
In diesen Fällen müssen Sie durch entsprechende konstruktive
Maßnahmen (Schutzvorrichtungen) oder entsprechende Warnzeichen, die
jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) erfüllen!
• Stellen Sie sicher, dass alle elektrischen und pneumatischen
Anschlüsse belegt oder verschlossen sind. Prüfen Sie alle Schraub- und
Steckverbindungen auf festen Sitz. Alle relevanten Schutzabdeckungen
müssen montiert sein.
• In Bewegung oder in Betrieb befi ndliche Stetigförderer dürfen Sie nur
dann kontrollieren und einstellen, wenn die Schutzeinrichtungen an Ort
und Stelle sind.
• Beachten Sie die DIN EN 13857, wenn Sie Schutzeinrichtungen entfernen
oder ersetzen und/oder eine Sicherheitseinrichtung aufheben.
• Probeläufe bei geöffneten Verkleidungen sind nur dann zulässig, wenn
sie von einer sachkundigen Person unter Benutzung von Tipp-Schaltern
durchgeführt werden und keine Einwirkmöglichkeit anderer Schaltorgane
besteht.
• Nehmen Sie das Produkt nur in Betrieb, wenn alle
Sicherheitseinrichtungen der Anlage installiert und funktionsbereit sind.
• Nehmen Sie nur ein vollständig installiertes Produkt in Betrieb.
TS 1 | 3 842 531 106/2013-04