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Beschreibung
3.2
Bedieneinheit
Darstellung auf der Ausklappseite (Abbildung B)
1
Drehregler für Verdunklungs-
stufe (Schweißmodus)
2
Schalter für Verdunklungbe-
reich
3
Schalterstellung für Verdunk-
lungbereich 9–13
4
Schalterstellung für Verdunk-
lungbereich 5–9
3.3
Verstellmöglichkeiten
Darstellung auf der Ausklappseite (Abbildung C)
1
Einstellschraube
2
Einstellung für Schwenkwin-
kel des Visiers
3
Einstellung für Abstand des
ADF zum Gesicht
3.4
ADF (automatischer Schweißerschutzfilter)
Darstellung auf der Ausklappseite (Abbildung D)
1
Photosensor
2
Flüssigkristallblende
3
Solarzelle
4
Drehregler für Verzögerungs-
zeit von dunkel zu hell
6
5
Schalter für Schleif-/Schweißmo-
dus
6
Schalterstellung für Schweißmo-
dus
7
Schalterstellung für Schleifmodus
4
Verstellrad (Einstellung des Kopf-
umfangs)
5
Schnellverstellsystem (Einstel-
lung der Kopfhöhe)
5
Drehregler für Lichtempfindlichkeit
6
Anzeige für niedrigen Akkuladezu-
stand
7
Anzeige für Schleifmodus
Gebrauchsanweisung
3.5
Funktionsbeschreibung
®1)
Das Dräger X-plore
8000 Schweißerschutzvisier mit ADF 5–13 dient als
Atemanschluss sowie als Augen- und Gesichtsschutz. Das
Schweißerschutzvisier schützt vor Funken und Spritzern sowie schädlichen
Lichtstrahlen, die beim Schweißen entstehen.
3.6
Verwendungszweck
Das Schweißerschutzvisier ist für den Einsatz mit den Gebläsefiltergeräten der
®
Serie Dräger X-plore
8000 und dem Druckluft-Schlauchgerät Dräger X-plore
9300 bestimmt. In den USA darf das Dräger X-plore
Schweißerschutzvisier nur zusammen mit Dräger X-plore
Gebläsefiltergeräten verwendet werden.
Eignung für Schweißverfahren siehe Kapitel 11 Anhang.
3.7
Einschränkungen des Verwendungszwecks
–
Die Schutzwirkung kann durch folgende Faktoren beeinträchtigt werden:
–
Hohe Windgeschwindigkeiten und starker Seitenwind
–
Brillenbügel oder Bärte im Bereich der Gesichtsmanschette
–
Das ADF ist nicht unzerstörbar. Es schützt nicht vor Gefahren durch
schwere Einschläge z. B. von splitternden Schleifscheiben und
Sprengkörpern oder vor ätzenden Flüssigkeiten.
–
Das Schweißerschutzvisier ist nicht für Arbeiten über Kopf, Laserschweißen
und Laserschneiden geeignet.
3.8
Zulassungen
Für Informationen zu den jeweiligen Systemzulassungen siehe
Gebrauchsanweisung der im 3.6 Verwendungszweck genannten
Atemschutzsysteme.
Die Schweißerschutzvisiere erfüllen folgende Verordnungen:
–
(EU) 2016/425
–
Regulation 2016/425 on personal protective equipment, as amended to
apply in GB
®
1)
X-plore
ist eine eingetragene Marke von Dräger.
|
Dräger X-plore
®
8000
®
8000
®
Welding Visor with ADF 5-13
®