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Bedienung
5.1
Sicherheitshinweise für den Betrieb
Die Ladebrücke ist so beschaffen, dass eine Gefahr
für die Bedienperson bzw. in der Nähe befindliche
Personen hinsichtlich Quetschen, Schneiden, Sche-
ren und Erfassen soweit wie möglich ausgeschlossen
ist. Zur sicheren Benutzung der Ladebrücke sind
trotzdem folgende Punkte zu beachten:
•
Werden Bescha ̈ digungen festgestellt, welche die
Betriebssicherheit der Ladebru ̈ cke gefa ̈ hrden,
muss die Ladebru ̈ cke von einem Sachkundigen
bzw. einer befähigten Person gepru ̈ ft werden und
darf bis zur Beendigung der Reparaturarbeiten
nicht benutzt werden.
•
Eine Benutzung der Ladebrücke darf nur durch
unterwiesene Personen erfolgen. Diese müssen
mit den anwendbaren Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
•
Halten Sie die für den Einsatzbereich geltenden
örtlichen Unfallverhütungsvorschriften und
allgemeinen Sicherheitsbestimmungen ein.
•
Der Betreiber der Ladebrücke muss für eine
ausreichende Beleuchtung am Arbeitsplatz
sorgen.
•
Kontrollieren Sie regelmäßig die Ladebrücke auf
augenfällige Mängel; lassen Sie Mängel
unverzüglich beseitigen.
•
Der Betrieb der Ladebrücke ist nur in einem
Umgebungstemperaturbereich zwischen –20 °C
und +40 °C zulässig.
•
Belasten Sie die Ladebrücke nicht über die
angegebene Nennlast hinaus.
•
Befahren Sie die Ladebrücke nur, wenn die
zulässige Neigung von 12,5 % (7°) eingehalten
ist. Orangefarbene Markierungen an der
Ladebrückenplattform und zusätzlich an der
Wand der Einbaustelle bei Ladebrücken mit
Nennlänge 2000 mm zeigen das Verlassen des
zulässigen Neigungsbereichs an. Beachten Sie
auch das zulässige Gefälle für die Nutzung des
verwendeten Flurförderfahrzeugs.
•
Die Ladebrückenplattform darf nur auf der LKW-
Ladefläche aufgesetzt werden, nicht auf einer
Fahrzeug-Hubladebühne.
•
Die zulässige Spurbreite des verwendeten
Flurförderfahrzeugs muss um 700 mm geringer
sein, als die Nennbreite der Ladebrücke (z. B.
Nennbreite 2000 mm → Flurförderfahrzeugbreite
maximal 1300 mm).
•
Bewegen Sie das zu be- oder entladende
Fahrzeug nur, wenn die Ladebrücke in
Ruhestellung ist.
•
Die Klapplippe muss 80 mm bis 130 mm weit und
auf der ganzen Breite auf dem LKW aufliegen.
Diese Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung ist während der gesamten Nutzungsdauer aufzubewahren!
5.2
Bedienung der Steuerung
Zur Bedienung lesen Sie die Montage- und Betriebs-
anleitung der Ladebrückensteuerung.
5.3
Betrieb der Ladebrücke
Quetschgefahr durch fahrende
WARNUNG
Ladebrücke!
Gliedmaßen von Personen können
durch die fahrende Ladebrücke ge-
quetscht werden.
•
Die Ladebrücke muss von dem Ort
der Bedienung aus einsehbar sein.
•
Während des Hebens und Senkens
der Ladebrücke dürfen sich keine
Personen
der Ladebrücke aufhalten.
Stolper- oder Absturzgefahr bei
VORSICHT
angehobener Ladebrückenplattform!
Bei angehobener Ladebrückenplattform
und Nichtgebrauch der Ladebrücke be-
steht Stolper- oder Absturzgefahr.
•
Bringen Sie die Ladebrücke nach
Gebrauch unverzüglich in Ruhestel-
lung.
5.3.1 LKW ansetzen
•
Stellen Sie sicher, dass sich zwischen der
Ladebrücke und dem rückwärts heranfahrenden
LKW keine Person und kein Hindernis befindet.
•
Setzen Sie den LKW mit geöffneter Tür und
abgesenkter Ladebordwand an.
•
Stellen Sie den LKW mittels Bremse und
Unterlegkeil bzw. Sicherheitsradkeil (optional)
fest.
5.3.2 Ladebrücke auf die LKW-Ladefläche
aufsetzen
Absturzgefahr beim Verladen!
VORSICHT
Bei zu geringer Auflagefläche der
Klapplippe auf der LKW-Ladefläche
kann die Ladebrückenplattform abrut-
schen.
•
Die Klapplippe muss 80 mm bis
130 mm weit und auf der ganzen
Breite fest auf dem LKW aufliegen.
im
Bewegungsbereich
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