Sicherheit
Verpflichtung des Personals
Alle Personen, die mit Arbeiten an der Kalibrier- und
Justiereinrichtung beauftragt sind, müssen sich vor
Arbeitsbeginn verpflichten:
• die grundlegenden Vorschriften über
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu
beachten,
• das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in
dieser Betriebsanleitung zu lesen und durch ihre
Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese gelesen
und verstanden haben.
• die Anforderungen der maßgeblichen Norm zur
Kalibrierung zu befolgen.
Ausbildung des Personals
• Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf
an der Kalibrier- und Justiereinrichtung arbeiten.
• Die Qualifizierungsanforderungen des Anwenders
sind durch den Kunden festzulegen. Wir
empfehlen eine technische Grundausbildung mit
einer Weiterbildung zum Qualitätsassistenten.
• Die Zuständigkeiten des Personals für das
Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen, Rüsten,
Warten und Instandsetzen sind klar festzulegen.
• Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht
einer erfahrenen Person an der Kalibrier- und
Justiereinrichtung arbeiten.
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• Das Personal muss mit der Anwendung und
Handhabung von Kalibrierobjekten vertraut sein.
• Das Personal muss über vertiefte Kenntnisse der
EN ISO 6789 und der vom Anwender
anzuwendenden Normen oder
Werksanforderungen verfügen.
• Das Personal muss Kenntnisse über das
Bedienen eines PCs und darauf installierter
Software verfügen.
Schutzausrüstungen
• Die erforderlichen persönlichen
Schutzausrüstungen sind vom Betreiber
bereitzustellen.
• Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sind
regelmäßig zu überprüfen.
Sicherheitsmaßnahmen im
Normalbetrieb
• Prüfen Sie mindestens einmal pro Schicht die
Kalibrier- und Justiereinrichtung auf äußerlich
erkennbare Schäden und Funktionsfähigkeit der
Schutzeinrichtungen.