2 Sicherheit
Lebensgefahr durch Stromschlag bei Überspannungen und fehlendem
Überspannungsschutz
Überspannungen (z. B. im Falle eines Blitzschlags) können durch fehlenden
Überspannungsschutz über die Netzwerkkabel oder andere Datenkabel ins Gebäude und an
andere angeschlossene Geräte im selben Netzwerk weitergeleitet werden. Das Berühren
spannungsführender Teile oder Kabel führt zum Tod oder zu lebensgefährlichen Verletzungen
durch Stromschlag.
• Sicherstellen, dass alle Geräte im selben Netzwerk sowie die Batterie in den bestehenden
Überspannungsschutz integriert sind.
• Bei Verlegung von Netzwerkkabeln oder anderen Datenkabeln im Außenbereich
sicherstellen, dass beim Übergang der Kabel vom Produkt oder der Batterie aus dem
Außenbereich in ein Gebäude ein geeigneter Überspannungsschutz vorhanden ist.
Lebensgefahr durch Feuer und Verpuffung
In seltenen Einzelfällen kann im Fehlerfall im Inneren des Produkts ein zündfähiges Gasgemisch
entstehen. Durch Schalthandlungen kann in diesem Zustand im Inneren des Produkts ein Feuer
entstehen und in sehr seltenen Einzelfällen eine Verpuffung ausgelöst werden. Tod oder
lebensgefährliche Verletzungen durch Ausbreitung eines Brandes können die Folge sein.
• In diesem Fehlerfall keine direkten Handlungen am Produkt durchführen.
• In diesem Fehlerfall sicherstellen, dass Unbefugte keinen Zutritt zum Produkt haben.
• In diesem Fehlerfall die Batterie über eine externe Trennvorrichtung vom Produkt trennen.
• In diesem Fehlerfall den AC-Leitungsschutzschalter ausschalten oder wenn dieser bereits
ausgelöst hat, ausgeschaltet lassen und gegen Wiedereinschalten sichern.
Verletzungsgefahr durch giftige Substanzen, Gase und Stäube
In seltenen Einzelfällen können, durch Beschädigungen an elektronischen Bauteilen, giftige
Substanzen, Gase und Stäube im Inneren des Produkts entstehen. Das Berühren giftiger
Substanzen sowie das Einatmen giftiger Gase und Stäube kann zu Hautreizungen, Verätzungen,
Atembeschwerden und Übelkeit führen.
• Arbeiten am Produkt (z. B. Fehlersuche, Reparaturarbeiten) nur mit persönlicher
Schutzausrüstung für den Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. Schutzhandschuhe, Augen- und
Gesichtsschutz und Atemschutz) durchführen.
• Sicherstellen, dass Unbefugte keinen Zutritt zum Produkt haben.
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STPSxx-20-IS-xx-11
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