2.10 Persönliche Schutzausrüstung
Bei der Arbeit ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich um die Gesundheitsgefahren
zu minimieren.
•
Die für die jeweilige Arbeit notwendige Schutzausrüstung während der Arbeit stets tragen.
•
Im Arbeitsbereich vorhandene Schilder zur persönlichen Schutzausrüstung beachten.
Bei allen Arbeiten ist grundsätzlich folgende Schutzausrüstung zu tragen:
2.11 Verhalten im Gefahrenfall und bei Unfällen
Im Fall der Fälle: Richtig handeln
•
Steuerung sofort außer Betrieb setzen und von der Stromversorgung trennen.
•
Wenn Gefahren für die eigene Gesundheit ausgeschlossen sind, Personen aus der Gefahrenzone
bergen.
•
Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.
•
Arzt und/oder Feuerwehr alarmieren.
•
Verantwortlichen am Einsatzort informieren.
•
Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge frei machen.
Arbeitsschutzkleidung
Beschreibt eine enganliegende Arbeitskleidung mit geringer Reißfestigkeit, mit
engen Ärmeln und ohne abstehenden Teilen.
Keine Ringe, Ketten und sonstigen Schmuck tragen.
Haarnetz tragen!
Sicherheitsschuhe
Zum Schutz vor schweren herabfallenden Teilen und Ausrutschen auf
rutschigem Untergrund.
Wärmetauscher PWT 510 / PWT 910 / Sicherheit
17