Sicherheit
Achten Sie darauf, dass während des Betriebs, des Auffüllens oder
Entleerens von Kältemittel sowie während Reparatur- und Servicearbeiten
kein Kältemittel austreten und in die Umwelt gelangen kann.
Dadurch werden nicht nur Umweltschutzgesetze eingehalten. Es wird
auch vermieden, dass durch das Vorhandensein von Kältemittel in der
Umgebung des Geräts das Auffinden von Lecks am Fahrzeug oder am
Gerät erschwert wird oder unmöglich ist.
Atmen Sie die Kältemitteldämpfe nicht ein. Die Kältemitteldämpfe sind
zwar ungiftig, sie verdrängen aber den für die Atmung erforderlichen
Sauerstoff.
Kältemittel darf nicht im Bereich von tiefer gelegenen Räumen (z. B.
Montagegruben, Sickerschächte) verwendet werden. Das Kältemittel ist
schwerer als Sauerstoff und verdrängt daher den für die Atmung
erforderlichen Sauerstoff. Bei Arbeiten in ungelüfteten Montagegruben
kann es zu Sauerstoffmangel kommen.
Treffen Sie Vorkehrungen, damit ausgetretenes Kältemittel nicht in die
Kanalisation gelangen kann.
Spezielle Informationen über das Kältemittel R-1234yf und über
Sicherheitsmaßnahmen sowie den Schutz von Personen und
Gegenständen einschließlcih des Brandschutzes können Sie den
Sicherheitsblättern des Kältemittelherstellers entnehmen.
2.4
Betriebliche Maßnahmen beim Einsatz des Geräts
Der Betreiber muss gemäß TRG 402 für jede Füllanlage
(AirConServiceCenter) eine Betriebsanweisung erstellen. Anhand dieser
Betriebsanweisung müssen die Beschäftigten im Umgang mit dem Gerät
unterwiesen werden.
Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigten
mindestens einmal jährlich in folgenden Punkten unterwiesen werden:
besondere Gefahren im Umgang mit Druckgasen
Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit Druckgasen
Gesundheitsmaßnahmen beim Umgang mit Druckgasen
Bedienung des Geräts und Ausführung von Servicearbeiten am Gerät
Der Betreiber des Geräts muss dafür sorgen, dass Personal, das mit
Service- und Reparaturarbeiten sowie der Dichtheitsprüfung beauftragt
wird, zertifiziert ist im Umgang mit Kältemitteln und Füllanlagen.
Die Zertifizierung sowie Kenntnisse der geltenen Vorschriften und Normen
können in einer Schulung, z. B. bei einer Handwerkskammer, einer
Industrie- und Handelskammer oder bei einer anderen anerkannten
Schulungsstätte, erworben werden.
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AirConServiceCenter
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