Schweiz zwei Jahre ab Lieferdatum des Geräts
an den Nutzer. Falls der Nutzer Defekte erst nach
Ablauf der Garantiefrist meldet oder die gemäß
dieser Erklärung erforderlichen Unterlagen
oder Mängelbeweise nicht innerhalb dieser Zeit
vorlegt, hat er keinerlei Rechte und Ansprüche
aus dieser Garantie.
4. Unverzügliche Meldung von Mängeln
Bei Entdeckung eines Defekts muss der
Nutzer dies Laurastar unverzüglich mitteilen.
Andernfalls verwirkt er alle von der vorliegenden
Garantie abgedeckten Ansprüche.
5. Wege der Geltendmachung von Ansprüchen
aus der vorliegenden Erklärung
Um Ansprüche aus dieser Garantie geltend
zu machen, muss der Nutzer den Laurastar
Kundendienst kontaktieren, entweder:
• per Telefon,
• per E-Mail oder
• per Fax.
Sodann sind die Anweisungen des
Kundendienstes zu befolgen und auf eigene
Gefahr folgende Dinge einzusenden:
• das defekte Gerät
• eine Kopie des Kaufvertrags, der Rechnung,
des Kassenbelegs oder eines anderen
zum Nachweis des Kaufdatums und -ortes
geeigneten Dokuments.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom
Kundendienst.
Zusätzlich finden Sie die Adressen von
Importeuren und offiziellen Kundendienst-
Partnern auf www.laurastar.com.
Wenn bei einem an die autorisierten
Kundendienstzentren eingesandten Gerät
kein Mangel festgestellt wird, erfolgt die
Rücksendung auf Kosten des Kunden.
6. Laurastar™ Kundendienst
Wenn ein Laurastar Gerät an ein autorisiertes
Kundendienstzentrum eingesandt wird, um einen
Mangel zu beheben, der nicht oder, nach Ablauf
der Frist, nicht mehr von den Garantiebedingungen
abgedeckt wird, wird dies als „Reparatur
außerhalb der Garantiezeit" in Rechnung gestellt.
Nur für Frankreich geltende Sonderbestimmung:
Neben der oben genannten vertraglichen
Garantie gilt für den Kunden die gesetzliche
Garantie für versteckte Mängel gemäß Artikel
1641 ff. des französischen Bürgerlichen
Gesetzbuchs Code Civile.
Nur für China/Taiwan geltende
Sonderbestimmung:
Die oben genannte Garantie gilt nicht, wenn die
Rücksendung des fehlerhaften Produkts oder der
Antrag auf Reparatur oder Umtausch in China/
Taiwan erfolgt, es sei denn, alle der folgenden
Bedingungen werden erfüllt:
1. Der Kunde muss alle erforderlichen
Unterlagen vorlegen, wie z. B. den offiziellen
Kaufbeleg, das Garantiezertifikat usw., um zu
beweisen, dass das betreffende Produkt über
den offiziellen Vertriebskanal in China/Taiwan
erworben wurde, der direkt oder indirekt von
Laurastar autorisiert ist; und
2. Auf dem entsprechenden Laurastar-Produkt
muss ein obligatorisches Zertifizierungsetikett im
Hinblick auf den Verkauf und die Verwendung in
China/Taiwan angebracht sein.
Nur für die Republik Korea geltende
Sonderbestimmung:
Die oben genannte Garantie gilt nicht, wenn die
Rücksendung des fehlerhaften Produkts oder
der Antrag auf Reparatur oder Umtausch in der
Republik Korea erfolgt, es sei denn, alle der
folgenden Bedingungen treffen zu:
1. Der Kunde muss alle erforderlichen
Unterlagen vorlegen, wie z. B. den offiziellen
Kaufbeleg, das Garantiezertifikat usw., um zu
beweisen, dass das betreffende Produkt über
den offiziellen Vertriebskanal in der Republik
Korea erworben wurde, der direkt oder indirekt
von Laurastar autorisiert ist; und
2. Auf dem Produkt muss ein obligatorisches
Zertifizierungsetikett angebracht sein, das
spezifisch für die Republik Korea ist.
3. Der Ausschluss der Republik Korea aus der
internationalen Garantie gilt seit Juni 2017.
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