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Die Oberfläche muß gut belüffet sein: Tischplatten oder Abdeckungen dürfen nicht meherere Stunden
z.B.mit feuchten Tüchern abgedeckt werden, wodurch ein Luftzutritt zur Edelstahl-Oberfläche
unterbunden wird. Bei nicht benutzen Kesseln muß der Deckel offen bleiben.
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Die Oberfläche muß unverletzt bleiben: Beschädigungen bei der Benutzung beim Reinigen oder bei
Reparaturarbeiten durch harte, insbesondere metallische Gegenstände müßen vermieden
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Werden.
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Die Oberfläche darf nicht mit rostenden Teilen in Berührung kommen: Fremdrost aus Wasserleitungen,
von Feilspänen, Rückstände von Drahtbürsten oder Stahlwolle sowie Flugrost rufen Rosterscheinungen
auf Edelstahlteilen hervor. Wenn solche Verfärbungen eingetreten sind, sind sie schnellstmöglich zu
beseitigen, näher Angaben darüber im nachstehenden.
IV. Die hohe Rost- und Säurebeständigkeit der Edelst:ahle erlaubt es, sie auch in Fällen mit noch
höheren chemischen Beanspruchungen einzusetzen, als dies beim Großküchenbetrieb einzusetzen,
als dies beim Großküchenbetrieb normalvorkmmt. Dies darf abeer nicht darüber hinwegtäusche, daß
diese Stähle z.B. gegen Salzsäure, Schwefelsäure und Natronlauge nicht volkommen beständig
sind. Es dürfen daher unter keinen Umständen derartige Säuren und Laugen zur Reinigung der Teile
aus nichtrostendem Stahl Verwendung finden. Auch Säuredämpfe, die sich z.B. beim Reinigen von
Fliesen mit Salzsäu06re bilden, schaden dem nichtrostenden Edelstahl. Sollte versehentlich
Salzsäure an Edelstahlteile kommen, dann muß sofort sehr gründich mit Wasser abgespült werden.
Wenn die Beständigkeit gegen angreifende Medien nicht bekannt ist, geben wir gerne, aufgrund den
Angaben der Edelstahl-Hersteller bel Anfragen Hinweise.
6.2 ANLEITUNGEN FÜR REINIGUNG UND PFLEGE
6.2.1 Nach jedem Gebrauch sind kessel, Töpfe, Wasserbäder noch vor dem eigentlichen Reinigungs-
prozeß sofort mit frischem Wasser aufzufüllen, um Rückstände aufzulösen oder zu verdünnen.
Entsprechendes gilt für Abdeckungen, die mit Wasser abzuspülen sind.
6.2.2 Zum Reinigen sind neutrale oder alkalische Reinigungsmittel ohne Aktivchlor, ggf. Säure, zu
verwendem: z.B. soda, ATA, VIM, Borax, usw. Wenn eine mechanische Reinigung notwendig ist, so dürfen
keine Reinigungsgeräte aus Metall einesetzt werden, sondern Bürsten mit Kunststoff- oder Naturborsten,
Kunststoffeiniger und dergl. Das Reinigen muß unter reichlicher Verwendung von Wasser erfolgen.
6.2.3 Liegen Verfärbungen oder Fremdroster- scheinungen vor, so sind diese sofort beseitigen, um weitere
Korrosion zu verhindern: frische Roststellen sind mit einem milden Scheuermittel zu behandeln, ggf. Mit
feinem Schmirggelleinen abzuziehen. Bei stärker eingefressenem Rost ist ein Beizen mit 15-20% iger
Salpetersäure notwendig. Dies ist jedoch ein Verfahren, das wegen der damit verbundenen Gefahr nur von
geschultem Personal durchgeführt werden darf. Dabei ist eine gründliche Nachspülung mit viel Wasser
besonders wichtigÄÄ.
6.2.4
Im Anschluß an jede Reinigung ist die durch das
schriebene gründliche Nachspülung insbesondere bei kesseln, Töpfen, Becken u.s.w. erforderlich. Es muß
darauf geachtet werden, daß die verwendeten Reinigungsmittel rückstandlos auch aus allen Ecken und
unzugüngigen Stellen entfernt werden. Zweckmüßigerweise werden krytische Stellen ausgetrocknet.
6.2.5 Kessel, Töpfe, friteuse, Wasserbäder u.s.w. sollte im Anschlß and die Reinigung sofort wieder mit
mind. 25% ihres Inhaltes mit frischem Wasser aufgefüllt werden.
6.2.6 Zur Vermeidung eines Ein-und Festbrenners von Rückständen dürfen die Geräte während der
Reinigung und in den Benutzngspausen nicht beheizt werden.
6.2.7 Die Erfahrung hat gezeigt, daß es unzweckmäßig ist, betimmte Kessel und Töpfe aus richtrostendem
Stahl ausschl. oder überwiegend nur zum Kochen von Salzkartoffeln zu verwenden. Besser ist es, das
Garen von Salzkartofeln und das fetthaltiger Speisen abwechselnd durchzuführen. Der dadurch entstehende
dünne Fettüberzug ist ein wirksamer Schutz, insbesondere dann, wenn er salz- und säurefrei ist.
Lebensmittelschutzgesetz bindend vorge-
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