16. GARANTIE UND
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
HINWEIS: Die folgenden Aussagen gelten nicht in Australien
und Neuseeland. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen
Rechte.
16.1. GARANTIE
Für den Fall, dass ein Produkt der 3M Personal Safety
Division Material- oder Verarbeitungsmängel aufweist oder
eine ausdrückliche Zusage für einen bestimmten Zweck nicht
erfüllt, besteht die einzige Verpflichtung von 3M und Ihr
einziger Anspruch darin, dass 3M, unter freier Entscheidung
von 3M, solche Teile und Produkte repariert oder austauscht
oder den Kaufpreis erstattet, wenn Sie uns rechtzeitig über
die Angelegenheit informieren und bestätigen, dass das
Produkt entsprechend der schriftlichen Anleitung von 3M
gelagert, gewartet und verwendet worden ist.
AUSGENOMMEN, WO DIES GESETZLICH VERBOTEN IST,
GILT DIESE GARANTIE AUSSCHLIESSLICH UND
ANSTELLE VON JEGLICHER AUSDRÜCKLICHEN ODER
IMPLIZIERTEN ZUSICHERUNG ODER VORAUSSETZUNG
ALLGEMEINER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER ANDERER
QUALITÄTSZUSICHERUNGEN ODER
VORAUSSETZUNGEN ODER SOLCHER, DIE SICH
AUFGRUND EINES GESCHÄFTSGANGS, EINER
HANDELSSITTE ODER EINES HANDELSBRAUCHS
ERGEBEN, MIT AUSNAHME VON RECHTSANSPRÜCHEN
GEGEN PATENTRECHTSVERLETZUNGEN.
3M hat unter dieser Garantie keine Verpflichtung, wenn das
Produkt aufgrund unzulänglicher oder ungeeigneter
Lagerung, Benutzung oder Wartung Mängel aufweist, oder
weil die Produktanleitung nicht befolgt wurde oder
Veränderungen oder Schäden am Produkt aufgrund von
Unfällen, Vernachlässigung oder Fehlanwendung aufgetreten
sind.
16.2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
AUSGENOMMEN, WO DIES GESETZLICH VERBOTEN IST,
IST 3M UNGEACHTET DER GELTENDEN
RECHTSTHEORIE IN KEINEM FALL FÜR EINEN
DIREKTEN, INDIREKTEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN
ODER FOLGEVERLUST ODER -SCHADEN
(EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE)
HAFTBAR, DER DURCH DIESES PRODUKT
VERURSACHT WIRD. ES GELTEN AUSSCHLIESSLICH DIE
HIER FESTGELEGTEN RECHTSMITTEL.
16.3. KEINE VERÄNDERUNGEN
Veränderungen an diesem Gerät sind ohne schriftliche
Einverständniserklärung von 3M nicht zulässig. Unerlaubte
Veränderungen können die Gewährleistungsansprüche und
das Recht des Benutzers, das Gerät zu verwenden,
verwirken.
17. ENTSORGUNG
17.1. ENTSORGUNG ELEKTRONISCHER
GERÄTE
Australien: Kunden müssen sich an den Gemeinderat ihrer
Gemeinde wegen der Entsorgung von
Elektronikkomponenten wenden, wenn sie das Ende ihrer
Lebensdauer erreicht haben.
Neuseeland: Kunden müssen Elektronikkomponenten in
Abfallbehälter für Elektroabfall entsorgen, wenn sie das Ende
ihrer Lebensdauer erreicht haben.
Das Gerät ist unter Beachtung der lokalen Gesetze und
Verordnungen zu entsorgen.
DE
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