2 - UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN
Die Maschine nur für die im Abs. "Produktbeschreibung" beschriebenen Zwecke einsetzen. Jeder davon
abweichende Gebrauch kann zu Unfällen führen.
Während der Wartungseingriffe am Motor und am Kompressorkopf hitzefeste Schutzhandschuhe tragen.
2.2 Hebung
•
Sich vergewissern, daß die angewandten Hebemittel über eine Tragfähigkeit verfügen, die für die zu hebenden Lasten
geeignet ist (das Gewicht kann dem Abschnitt "Technische Daten" entnommen werden), und in gutem Zustand sind.
•
Während des Hebevorgangs oder des Transports nicht unterhalb der Maschine stehenbleiben oder darunter durchlaufen.
•
Gabeln mit Länge und Achsenabstand verwenden, die mögliche nicht ausgewuchtete Lastverteilung vermeiden.
2.3 Installierung
•
Die an der Maschine angebrachten Steuergeräte bzw. -instrumente ohne die diesbezügliche Genehmigung sowie die
entsprechende Kenntnis nicht betätigen oder verändern.
WICHTIG!
Bei der Entsorgung der verschiedenen Verpackungsmaterialien die geltenden Umweltschutzvorschriften streng
berücksichtigen.
2.4 Gebrauch
ACHTUNG!
Die Maschine ist nicht mit Bremsen ausgerüstet. Sie muß daher sicher und stabil positioniert werden.
Am Ende eines jeden Arbeitstages ist der Druckluftbehälter immer abzulassen.
•
Die Neigung der Maschine (nur bei laufendem Zustand) darf sowohl in vorwärtsgerichteter als auch in seitlicher Richtung
keinesfalls mehr als 20% betragen. Eine stärkere Neigung verursacht Schäden an Motor und Kompressor.
•
Den Kopf (B) und die Druckleitung des Kompressors (33), den Schalldämpfer (5) und die Ablaßleitung des Motors nicht
berühren, da diese während des Betriebs sehr hohe Temperaturen erreichen und auch nach dem Anhalten noch über einen
gewissen Zeitraum heiß bleiben.
•
Keine Gegenstände aus Stoff oder Nylon auf oder neben dem Kompressor (B) oder dem Motor (A) liegen lassen.
HINWEIS
Die Druckluft am Ende jedes Arbeitstages aus dem Behälter ablassen (Kap.5.1.2).
2.5 Wartung
ACHTUNG!
Vor der Durchführung eines beliebigen Wartungs- oder mechanischen Einstellungseingriffs an der Maschine, den
Schutzhelm sowie sicheres Schuhwerk, Schutzhandschuhe und die Schutzbrille anziehen. Dann den Luftbehälter durch
Einwirken auf das Ventil (26) ablassen und den Motor anhalten (Kap. 4.6).
•
Jeder gewöhnliche Instandsetzungs- oder Wartungseingriff darf nur von Personal durchgeführt werden, das in jedem Fall
über die notwendigen körperlichen und geistigen Fähigkeiten verfügt.
•
Alle außergewöhnlichen Instandsetzungs- oder Wartungseingriffe müssen von einem Wartungsmechaniker durchgeführt werden.
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Unbefugte Personen müssen sich während der Wartungs- oder Instandsetzungseingriffe vom Gerät fernhalten.
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Die Schutz- und Sicherheitseinrichtungen dürfen ausschließlich von einem Wartungsmechaniker und nur zur Durchführung
von außergewöhnlichen Wartungseingriffen außer Betrieb gesetzt werden. Das zuständige Wartungspersonal muß
gewährleisten, daß keine gefährlichen Situationen für andere Personen entstehen, bzw. daß das Gerät nicht beschädigt
wird, und muß die Einrichtungen nach Beendigung der Wartungsarbeiten wieder in Funktion setzen.
•
Alle nicht im vorliegenden Handbuch berücksichtigten Wartungseingriffe müssen in den dazu entsprechend von den
Campagnola Vertragshändlern angegebenen, autorisierten Kundendienststellen durchgeführt werden.
•
Nach Beendigung der Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten darf das Gerät erst auf Anordnung des zuständigen
Wartungsmechanikers wieder in Betrieb gesetzt werden. Dieser muß sicherstellen, daß
- die Arbeiten vollständig durchgeführt wurden;
- das Gerät einwandfrei funktioniert;
- die Sicherheitseinrichtungen in Betrieb sind;
- keine Arbeiten am Gerät gerade durchgeführt werden.
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