erlischt 10 Jahren nach dem Datum, in dem der Hersteller sie auf den Markt
gebracht hat, diese fallen dann auf den Benutzer, wie vorgesehen von der
CEE-Vorschrift 85/374.
3. Für Garantie-Eingriffe muss der Käufer sich an den Verkäufer oder an
das vom Hersteller angezeigte Service-Zentrum wenden oder an den
Hersteller selbst. Die Garantie berechtigt zur kostenlosen Ersetzung des
schadhaften Teils. Die Berechtigung zum Ersatz des ganzen Apparats ist
jedoch ausgeschlossen.
4. Im Falle von Anfechtung der Garantieanwendung auf die Qualität oder
den Zustand des gelieferten Apparats, darf der Käufer die Bezahlung des
Preises oder der Raten weder einstellen noch verzögern.
5. Kein Schadenersatz kann vom Käufer gefordert werden für den Stillstand
des Apparates.
6. Die Garantie verfällt, wenn:
a. der Apparat Beschädigungen aufweist, die auf Fall,Aussetzung
an Flammen, auf Beschüttung von Flüssigkeiten, auf Blitze,
Naturkatastrofen und Ursachen, die keine Fabrikationsfehlern
sind, zurückzuführen sind;
b. die Installation nicht korrekt ausgeführt wurde;
c. Eine falsche Netzverbindung ist vorgenommen worden (falsche
Nominal-Spannung der Einspeisung), dort wo oder falls keine
angebrachte Schutzvorrichtung eingebaut wurde;
d. die Matrikelnummer beseitigt, gelöscht oder geändert wurde.
7. Die unter Garantie zu ersetzenden Bestandteile müssen der Zhermack
S.p.A. zurückgegeben werden, die dann die Spedition der Ersatzteile
vornehmen wird. Falls das Teil nicht zurückgegeben wird, kann es dem
Käufer in Rechnung gesetzt werden.
8. Der Hersteller oder das Zahntechnische Depot sind nicht
verpflichtet einen Ersatzapparat für die Dauer der Reparatur zu liefern.
9. Aus Versteuerungsgründen werden die Ersatzteile nur unter Garantie
gestellt, falls die nötigen Vorschriften zur Anerkennung der Garantie
eingehalten werden.
10. Für alle anderen im Garantiezertifikat und im Regolament nicht
aufgeführten Fälle bezieht man sich auf die Vorschriften des Zivilrechts.
11. Die Bezahlung der Rechnung für Arbeitslohn, Dienstreise und
Pflichtpauschale muss bei der Übergabe derselben erfolgen.
12. Der Hersteller und der Verkäufer verpflichten sich, die gesammelten Daten
unter Einhaltung der gültigen Rechtsnormen zu behandeln, inbegriffen
derjenigen, die sich auf die Anpassung an die Sicherheitsbestimmungen
beziehen und in Übereinstimmung zur spezifischen Benachrichtigung über
die Behandlung der Daten stehen.
IDENTIFIZIERUNGSFORMBLATT
Modell Apparat:
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Käufer:
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Ort / plz.:
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Steuernr / mvst.Nr:
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Matrikelnummer Apparat:
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Str:
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Tel:
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Verkäufer:
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Käuferunterschrift:
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Die entsprechenden Abbildungen finden sich auf den Seiten 3, 4, 5, 6 und 7 dieses Handbuchs und in den Kurzanleitungen des Produkts.
zeta sonic
10.3
KARTEIKARTE TECHNISCHE EINGRIFFE
Datum
Eingriff Beschreibung
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Unterschrift
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DE
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