AHT Cooling Systems GmbH
Brennbare Kältemittel
Sicherheits- und Warnhinweise für Geräte mit brennbaren Kältemitteln.
• Das Kältemittel R-290 gehört nach DIN EN 378-1 zur Sicherheitsgruppe A3.
Das verwendete Kältemittel und die Füllmenge sind am Leistungsschild (siehe → 2.2.1) ersichtlich.
• Das Kältemittel ist hochentzündlich.
Bei Undichtheiten kann Kältemittel entweichen und ein explosionsfähiges Gas/Luft-Gemisch verursachen.
Dies kann in weiterer Folge zu Feuer und Explosion mit nachfolgendem Brandrisiko führen.
►Zündquellen (Hitze, Funken, offene Flammen, heiße Oberflächen) fernhalten.
►Zum Entfernen von Tauwasser und zum Reinigen feuchtes Tuch oder Schwamm verwenden.
Keine trockenen Tücher oder Schwämme zum Trockenreiben verwenden.
(Gefahr von elektrostatischer Aufladung und Funkenbildung).
• Vorgaben zum Aufstellraum:
►Gerät darf nur in gut belüfteten Räumen aufgestellt werden.
►Gerät nicht in Kellerräumen oder abgesenkten Räumen aufstellen.
►Kanäle und Wanddurchführungen müssen unter und hinter dem Gerät brandschutzgerecht
abgedichtet sein.
• Flüssiges Kältemittel verursacht Erfrierungen auf der Haut.
►Hände und Gesicht vor Kontakt mit flüssigem/austretendem Kältemittel schützen.
►Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen.
• Belüftungsöffnungen im Gerätegehäuse nicht verschließen. Nur Originalzubehörteile verwenden.
• Zum Beschleunigen des Abtauvorgangs keine mechanischen Einrichtungen oder sonstigen Mittel (z.B.
Eisschaber) benutzen.
• Den Kältemittelkreislauf nicht beschädigen.
►Das Gerät bei Transport und Lagerung keinen höheren Temperaturen als höchstens 70 °C
(158 °F) aussetzen.
►Übertragung von Pulsationen und Schwingungen auf das Gerät vermeiden.
►Externe Gewalteinwirkung auf das Gerät, wie unvorsichtiges Agieren mit Hubwagen oder
Bodenreinigungsmaschine, vermeiden.
►Ein Anbohren oder sonstige Arbeiten am Gerät sind nicht zulässig.
►Rohrleitungen nicht quetschen oder verbiegen.
•
Keine elektrischen Geräte (z.B. Nasssauger) innerhalb des Kühlfachs betreiben, die nicht der vom
Hersteller empfohlenen Bauart entsprechen. Geräte mit Explosionsschutzkennzeichen (siehe → 1.2) sind
erlaubt.
• Für die Grundreinigung dürfen keine Dampf-und Hochdruckreiniger verwendet werden (siehe→Kapitel 10.2.1).
• Arbeiten an der elektrischen Anlage und am Kältesystem dürfen nur von Fachkräften (auf brennbare
Kältemittel geschultes Personal) durchgeführt werden.
►Das Öffnen des Kältemittelkreislaufes und Absaugen des Kältemittels darf nur in gut belüfteten Räumen
außerhalb der Geschäftszeiten des Marktes (ohne Kundenverkehr) oder im Freien durchgeführt
werden.
►Vor jeder Wartung/Reparatur Gerät freischalten.
►Gerät gegen Wiedereinschalten sichern.
►Während der Reparatur muss eine sachkundige Person, welche die örtlichen Gegebenheiten kennt, als
Ansprechpartner für die von AHT autorisierten Fachkräfte zur Verfügung stehen.
• Entsorgen Sie Geräte mit brennbarem Kältemittel und Geräte mit Isolierschaum (Wärmedämmstoff
Polyurethan-Schaum mit Pentan) fachgerecht. Erkundigen Sie sich über die sicherheitstechnischen und
gesetzlichen Entsorgungsbestimmungen bei den für Sie zuständigen Behörden.
Bei der Produktgestaltung wurde auf die Umwelt- und Entsorgungsfreundlichkeit der AHT Geräte geachtet.
Weder das Kältemittel R-290 noch das Treibmittel Pentan (für den Isolierschaum) besitzen ein
Ozonabbaupotential und liefern auch keinen direkten Beitrag zum Treibhauseffekt.
Mechanische Gefährdungen
•
Transport der Geräte mit Flurförderzeugen. Verletzungsgefahr von Personen bei
Zusammenstoß.
►Transportwege für Flurförderzeuge beachten.
Gedruckt:18.05.2018 11:01
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WARNUNG
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