Das Versorgungskabel dieser Geräte
darf nicht vom Benutzer ausgewech-
selt werden. Bei Beschädigung des
Kabel, das Gerät ausschalten und
sich für den Kabelwechsel aussch-
ließlich an Fachpersonal wenden.
Die Einphasengeräte mit einem
Strom von über 15A und die
Dreiphasengeräte, die ohne Stecker
verkauft wurden, werden direkt über
das Kabel an die Stromversorgung
angeschlossen; deshalb ist die
Verwendung eines Steckers nicht
möglich.
Falls die Entscheidung getroffen wird,
ein solches Gerät nicht mehr zu benut-
zen, ist es wichtig dieses unbrauchbar
zu machen indem man zuerst den
Netzstecker herauszieht und dann das
Versorgungskabel entfernt.
ACHTUNG
VERSCHMUTZUNGSGEFAHR
Nicht die Maschine in der Umwelt entsor-
gen: Für die Entsorgung der Maschine
nach Außerbetriebsetzung wenden Sie
sich an autorisierte Entsorgungsagenturen
oder direkt an den Hersteller, der Ihnen ent-
sprechende Hinweise geben wird.
UMWELTGEFAHR
Bei Benutzung der Dampfdüse ist
Vorsicht geboten und darauf zu ach-
ten, dass die Hände keinesfalls unter
den Dampfstrahl geraten. Ebenso die
Düse nicht unmittelbar nach dem
Gebrauch berühren.
VERBRÜHUNGSGEFAHR
Wir weisen darauf hin, dass die
Fachkraft bei der Durchführung von
Installations-, Wartungs-, Ablade-
oder
Arbeitshandschuhe
Sicherheitsschuhe tragen muss.
Der maximale Geräuschpegel liegt
unter 70db.
Wenn das Wasseranschlussrohr
ausgetauscht wird, darf des nicht
Abb. 6
weiter verwendet werden.
ACHTUNG
Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG und
2003/108/EG über die Verringerung der
Verwendung von gefährlichen Stoffen in
elektrischen und elektronischen Geräten
sowie über Abfallentsorgung".
Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne" auf
dem Gerät bedeutet, dass das Produkt am
Ende seiner Lebensdauer getrennt gesammelt
werden muss. Der Benutzer muss daher das
Gerät am Ende seiner Lebensdauer in den
Abb. 7
zugelassenen Sammelstellen für getrennte
Abfallsammlung von elektronischen und elek-
trotechnischen Abfällen beseitigen oder es dem
ACHTUNG
Verkäufer zurückgeben, falls er ein ähnliches
Gerat kauft, so dass ein Verhältnis 1 zu 1 ent-
steht.
Abfallsammlung vor der Lieferung des alten
Gerätes zu umweltfreundlichen Recycling-,
Regulierungsarbeiten
Behandlungs- und Entsorgungsanlagen trägt
und
dazu bei, eventuelle schädliche Auswirkungen
auf die Umwelt und Gesundheit zu vermeiden
und unterstützt das Recycling von Stoffen, die
das Gerät beinhaltet. Die unzulässige
Entsorgung des Produktes hat die Verhängung
einer Strafe im Sinne der gesetzesvertretenden
Rechtverordnung Nr. 22/1997 (Artikel 50 ff. der
gesetzesvertretenden Rechtverordnung Nr.
22/1997) zur Folge.
ACHTUNG
INFORMATION AN BENUT-
ZER
Im Sinne von Art. 13 der
g e s e t z e s v e r t r e t e n d e n
Rechtverordnung Nr. 151
vom
25.
Juli
2005,
„Durchführung
Die
angemessene
getrennte
der
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