1. Verantwortung
des Betreibers
Das Werkzeug ist zum Zeitpunkt seiner
Ent w ick l ung und Fertigung nach geltenden,
anerkannten Regeln der Technik gebaut
und gilt als betriebssicher. Es können vom
Werkzeug jedoch Gefahren ausgehen,
wenn es von nicht fachgerecht ausgebil-
detem Per s onal, unsachgemäß oder nicht
bestimmungsgemäß, verwendet wird. Jede
Per s on, die mit Arbeiten am oder mit dem
Werkzeug beauftragt ist, muss daher die
Betriebsanleitung vor Beginn der Arbeiten
gelesen und verstanden haben.
• Betriebsanleitung stets in unmittelbarer
Nähe des Werkzeugs aufbewahren.
• Veränderungen jeglicher Art sowie An- oder
Umbauten am Werkzeug sind untersagt.
• Angegebene Einstellwerte oder -bereiche
sind unbedingt einzuhalten.
Diese Anweisung gibt lediglich
Hinweise. Stellen Sie immer sicher,
dass Sie die geeig neten Service an-
weisungen des Fahrzeug herstellers oder
ein entsprechendes Handbuch besitzen,
aus dem Sie die korrekten Daten für die
vorschriftsgemäße Durchführung der
Arbeit entnehmen können.
Arbeiten an Motoren dürfen nur von Fachleuten ausgeführt werden.
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Zu Ihrer Sicherheit
Immer persönliche Schutzausrüstung tragen.
2. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Betriebssicherheit ist nur bei bestim-
mungs g emäßer Verwendung entsprechend
der Angaben in der Betriebsanleitung
gewährleistet. Neben den Arbeitssicherheits-
Hinweisen in dieser Betriebsanleitung sind die
für den Ein s atz b ereich des Werkzeuges allge-
mein gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs-
und Umwelt s chutz-Vorschriften zu beachten
und einzuhalten.
• Dieses Werkzeug darf nur von Fachleuten
eingesetzt werden.
• Werkzeug nur in technisch einwandfreiem
und betriebssicherem Zustand betreiben.
• Sicherheitseinrichtungen immer frei er -
reich b ar vorhalten und regelmäßig prüfen.
• Das HAZET-Werkzeug ist für Arbeiten
an Diesel- und Benzinmotoren z.B. den
Zahnriemen-Wechsel bestimmt.
• Der unsachgemäße Gebrauch der enthal-
tenen Werkzeuge oder der Gebrauch nicht
entsprechend der Sicherheitshinweise kann
zu schweren Verletzungen oder zum Tode
führen.
• Jede über die bestimmungsgemäße
Verwen d ung hinausgehende und/oder
andersartige Verwendung des Werkzeuges
ist untersagt und gilt als nicht bestimmungs-
gemäß.
• Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller
und/oder seine Bevollmächtigten, wegen
Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung des Werkzeuges, sind ausge-
schlossen.
• Für alle Schäden, bei nicht bestimmungs-
gemäßer Verwendung, haftet allein der
Betreiber.