Haftungsbeschränkung
INTEGRA LIFESCIENCES CORPORATION („INTEGRA") gewährt seinen autorisierten Großhändlern
und dem Originalkäufer nur, dass jedes neue INTEGRA-Produkt frei von Herstellungsfehlern in
Material und Verarbeitung bei normalem Gebrauch und Service für ein (1) Jahr (wenn nicht anders bei
Zubehörteilen ausgedrückt) vom Datum der Lieferung durch INTEGRA an den ersten Käufer ist, aber
in keinem Fall über das auf jeder Produktbeschriftung aufgeführte Haltbarkeitsdatum hinweg.
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Chirurgische Instrumente sind garantiert frei von Fehlern in Material und Verarbeitung, wenn
sie sachgemäß gewartet und gereinigt und normal für ihren vorgesehenen Zweck verwendet
werden.
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Jedes abdeckte Produkt, das von INTEGRA unter einer Leasing-, Miet- oder
Abzahlungsvereinbarung gesetzt ist und während des Zeitraums einer solchen
Platzierungsvereinbarung repariert werden muss, wird gemäß den Bedingungen einer solchen
Vereinbarung repariert.
Wenn ein Fehler während des Garantiezeitraums oder des Zeitraums einer solchen
Platzierungsvereinbarung auftritt, muss sich der Käufer direkt mit dem Hauptsitz von INTEGRA
in Verbindung setzen. Wenn der Käufer sich auf die Bedingungen dieser Gewährleistung bezieht,
muss das Produkt an INTEGRA an seinem Hauptsitz gesandt werden. Das fehlerhafte Produkt
sollte umgehend, angemessen verpackt und frankiert zurückgesandt werden. Verlust oder
Beschädigungen während des Rückversands an INTEGRA unterliegen dem Risiko des KUNDEN.
Die einzige Verantwortung von INTEGRA unter dieser Gewährleistung liegt in der Reparatur oder
dem Austausch, unterliegt dem Ermessen von INTEGRA auf Kosten von INTEGRA, gemäß der
Bedingungen dieser Gewährleistung und anwendbaren Vereinbarungen.
IN KEINEM FALL IST INTEGRA VERANTWORTLICH FÜR ZUFÄLLIGE, INDIREKTE SCHÄDEN,
FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN MIT STRAFSCHADENERSATZ IN VERBINDUNG MIT DEM KAUF
ODER GEBRAUCH EINES INTEGRA-PRODUKTS. Außerdem deckt diese Gewährleistung nicht ab und
ist INTEGRA nicht verantwortlich für jegliche Verluste in Verbindung mit dem Kauf oder Gebrauch
eines INTEGRA-Produkts, das von einer anderen Person außer einem autorisierten INTEGRA-
Servicevertreter repariert oder auf eine solche Weise verändert wurde, dass es, nach Einschätzung
von INTEGRA, dessen Stabilität oder Zuverlässigkeit beeinflusst, oder das Zweckentfremdung,
Nachlässigkeit oder Unfall ausgesetzt wurde, oder das auf andere Art als in der von INTEGRA
bereitgestellten Anleitung verwendet wurde. DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
IST EXKLUSIV UND ERSETZT ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSDRÜCKLICH ODER
IMPLIZIERT, UND ALLE ANDEREN VERPFLICHTUNGEN UND HAFTUNGSÜBERNAHMEN VON
INTEGRA, UND INTEGRA ÜBERNIMMT UND AUTORISIERT KEINEN VERTRETER ODER ANDERE
PERSON, FÜR ES JEGLICHE HAFTBARKEIT IN VERBINDUNG MIT INTEGRA-PRODUKTEN ZU
ÜBERNEHMEN.
INTEGRA ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG, AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT,
EINSCHLIESSLICH JEGLICHER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER ANWENDUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG
DER QUALITÄT SOWIE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG DEM
PATIENTEN GEGENÜBER. Keine Gewährleistung oder Garantie kann durch eine Handlung oder
Aussage entstehen, auch kann diese Standardgewährleistung auf keine Art verändert werden, außer
durch ein Schriftstück, das von einem leitenden Angestellten von INTEGRA unterschrieben wurde.
Diese Einschränkungen zur Entstehung oder Veränderung dieser Gewährleistung können nicht
mündlich oder durch jegliche Handlung außer Acht gelassen oder verändert werden.
Integra Padgett-Dermatome sind für den Gebrauch nur zusammen mit Integra Padgett-
Dermatomklingen vorgesehen. Werden entsprechend Klingen eines anderen Herstellers mit einem
Integra Padgett-Dermatom verwendet, wird diese Produktgewährleistung ungültig.
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